Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/4: Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG) · 32 Seiten

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Ein weiterer Teilnehmer118 erachtet es als missbräuchlich, wenn Antworten, die sich nicht an die vorfabrizierten Formulare halten, nicht zur Kenntnis genommen würden.

f. Behandlung der eingereichten Stellungnahmen (Bst. e)

Ein Teilnehmer119 regt an, auf Verordnungsstufe die besondere Bedeutung der Stellungnahmen der Kantone festzuhalten.

g. Koordination und Planung (Bst. f)

Zwei Vernehmlassungsteilnehmende120 regen an, in Buchstabe f zu präzisieren, dass der Bund eine stets aktualisierte Liste der geplanten und laufenden Vernehmlassungen öffentlich zur Verfügung stellt.

h. Weitere Vorschläge

Drei Vernehmlassungsteilnehmer121 verlangen, dass in einem zusätzlichen Buchstaben g weitere Verordnungsregelungen aufgeführt werden.

118 TCS.

119 JU.

120 Pro N, ÄfU

121 SAGV: Neuer Bst. g: "die Verkürzung oder Verlängerung der Vernehmlassungsfristen"; WWF und Pro N: Neuer Bst. g: "die nähere Umschreibung der Anhörung." 30\32