Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/4: Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG) · 32 Seiten
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3.8 Ausführungsbestimmungen (Art. 57h E-RVOG)
a. Gesamtbeurteilung
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat sich nicht zur Umschreibung des Inhalts der zu erlassenden Verordnung geäussert. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer haben zu Einzelfragen Stellung genommen, insbesondere zu Buchstabe d.
b. Nähere Umschreibung Gegenstand (Bst. a)
Zwei Vernehmlassungsteilnehmer113 verlangen, das Verfahren bei Anhörungen ebenfalls in der Verordnung zu regeln.
c. Kriterien und Verfahren für Aufnahme in die Liste der Vernehmlassungsadressaten (Bst. b)
Keine Bemerkungen.
d. Elektronische Vernehmlassungen (Bst. c)
Ein Teilnehmer114 wünscht, dass auch die Durchführung des Anhörungsverfahrens in elektronischer Form in der Verordnung geregelt wird.
e. Inhalt, Bereitstellung und Abgabe der Vernehmlassungsunterlagen (Bst. d)
Ein Teilnehmer115 verlangt, dass auch der Inhalt der Anhörungsunterlagen in der Verordnung geregelt wird. In der Verordnung ist zudem die Veröffentlichung der Unterlagen zu regeln.
Ein Vernehmlassungsteilnehmer116 wünscht Präzisierungen über den Umgang mit den Fragestellungen. Ferner schlägt ein Teilnehmer117 vor, in der Verordnung zu präzisieren, inwiefern und wie viele Exemplare der Vernehmlassungsunterlagen automatisch zugestellt werden.
113 AG, Ihold.
114 SAB: neue Formulierung: "c. die Durchführung des Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren in elektronischer Form (Art. 57g);"
115 SAB: neue Formulierung: "d. den Inhalt der Vernehmlassungs- und Anhörungsunterlagen, deren Veröffentlichung und Abgabe;"
116 NE.
117 FSP. 29\32