Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/4: Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG) · 32 Seiten

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Zu Bst. b: 3 Vernehmlassungsteilnehmende49 schlagen neue Formulierungen in Bezug auf die Umschreibung der vernehmlassungspflichtigen Gesetzesvorhaben vor.

Zu Bst. c: 12 Vernehmlassungsteilnehmende50 lehnen die Beschränkung auf referendumsfähige völkerrechtliche Verträge ab. 3 Vernehmlassungsteilnehmende51 schlagen Neuformulierungen vor.

Zu Bst. d: 8 Vernehmlassungsteilnehmende52 schlagen sprachliche Änderungen vor oder wünschen eine weiter gehende Präzisierung der vernehmlassungspflichtigen Verordnungen.

49ES: "Gesetzesbestimmungen" [streichen der Zusätze "grundlegende" und "im Sinne von..."]; SGV: "grundlegende rechtsetzende Bestimmungen im Sinne von..."; Ihold: "Gesetzesbestimmungen von erheblicher Bedeutung".

50OW, GL, ZG, BS, BL, AR, AI, SG, TG, GE; SAGV; EKFF.

51ES: "völkerrechtliche Verträge, die dem Referendum unterliegen oder grundlegende Bestimmungen im Sinne von Absatz 1 enthalten, vor deren Unterzeichnung"; SAGV: "völkerrechtliche Verträge, die grundlegende Bestimmungen im Sinne von..." [streichen des Zusatzes "die dem Referendum unterliegen"]; SGV: "völkerrechtliche Verträge, die... im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 BV enthalten".

52ES, SAGV, SGB, VÖV: streichen des Zusatzes "wichtige"; SGV: Ergänzung "wichtige Verordnung im Sinne von Absatz 1, namentlich solche, die mehr als reinen Vollzugscharakter haben"; KV: Es sind Kriterien für den Begriff "grosse Tragweite" aufzuführen; GastroS: Ergänzung "wichtige Verordnungen im Sinne von Absatz 1, namentlich solche, die mehr als reinen Vollzugscharakter haben."; CP: streichen des Zusatzes "im Sinn von Absatz 1"

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