Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/124: Bericht und Vorentwürfe über die Änderung des StGB und des MStG betreffend die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider und die Kompetenzen des Bundes bei der Verfolgung strafbarer Handlungen (Netzwerkkriminalität) · 32 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht
chergestellter Datenträger geschaffen werden. Die hierfür zusätzlich benötigten personellen Ressourcen und der technische Aufwand dürften dabei aber nicht unterschätzt werden.
Drei Kantone123 wünschen sich die Schaffung einer ständigen Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundes und der Kantone, die sich der Problematik der Netzwerkkriminalität annimmt. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe sollen die Probleme laufend besprochen sowie Informationen und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Zur Feststellung der kantonalen Zuständigkeit schlagen drei Vernehmlasser124 vor, Artikel 14 BÜPF in dem Sinne zu ergänzen, dass die Access-Provider die Bundesbehörden auch über den Standortkanton einer IP-Nummer informieren müssen. Eine solche Bestimmung könnte gleichzeitig als gesetzliche Grundlage für die Koordinationsstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (KOBIK) angesehen werden. Zudem sprechen sich der Kanton AG und EKKJ für eine Stärkung von KOBIK aus125.
Der Kanton UR regt an, die Kommunikation zwischen dem Dienst für besondere Aufgaben (UVEK) und den Kantonen zu verbessern. Die Straf- und Untersuchungsbehörden der Kantone würden teilweise nur ungenügend über Änderungen (z.B. neue Formulare) informiert.
Nach Meinung des Kantons LU würde die Verfolgung der Netzwerkkriminalität stark erleichtert, wenn bereits der Konsum von harter Pornografie strafbar wäre.
Der Kanton SH ist der Ansicht, dass eine Verbesserung der Strafverfolgung durch eine frühzeitige Information und einen frühzeitigen Einbezug der Kantone durch den Bund erreicht werden könnte.
Der Kanton TI wünscht sich eine technische Beratung der Kantone durch die Bundeskriminalpolizei und dass die Informationen der Provider an die Justizbehörden unentgeltlich erfolgen.
Die Kantone NE und GE erachten bei der Bekämpfung der Netzwerkkriminalität die Bedeutung der internationalen Rechtshilfe als sehr wichtig und hoffen, dass die entsprechende Europaratskonvention bald in Kraft tritt. Auch CSP und economiesuisse unterstreichen die internationale Dimension dieser Kriminalität, die eine umfassende Zusammenarbeit u.a. auch mit den ausländischen Strafverfolgungsbehörden voraussetzt.
SIG regt zur Verbesserung der Strafverfolgung eine vermehrte Ausbildung, auch unter Beizug von externem Know-how und Experten aus dem Ausland an.
Gemäss Werft22 sollte geprüft werden, inwieweit die für die Strafverfolgung erforderlichen Instrumentarien nicht auch schon in präventiver Hinsicht eingesetzt werden können und wie eine dahingehende Zusammenarbeit mit Providern zu ermöglichen ist.
123 LU, OW, NW.
124 FR, JU, COMAMAL.
125 Ähnlich MCI.