Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten
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• Die Abgabe erhöht die Wohnkosten (economiesuisse, HEV, SGV).
• Die Einführung erfolgt im europäischen Alleingang (economiesuisse, HEV, SBV, SGV).
• Der Verwaltungsaufwand ist gross (economiesuisse, HEV, SGV).
HEV spricht sich vor allem gegen eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen aus. Bei Variante 3 wird der Brennstoffbereich viel stärker belastet als der Treibstoffbereich. Angesichts der positiven Entwicklung im Brennstoffbereich setzt diese Variante ein völlig falsches Signal.
2.4 Umweltschutzorganisationen
Variante 1:
AEFU, Equiterre, FFU, Greenpeace, NFS, Pro Natura, Rheinaubund, WWF sprechen sich für Variante 1 aus. NFS verzichtet auf eine detaillierte Stellungnahme, schliesst sich aber den Argumenten der anderen Umweltorganisationen weitestgehend an. Die Organisationen betonen mit kleinen Abweichungen unter anderem folgende Vorteile:
• Dank der Abgabewirkung werden die Reduktionsziele mehrheitlich in der Schweiz erfüllt.
Die Abgabe ist verursachergerecht und setzt permanente Anreize, fördert Innovation,
Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie verbrauchsarme Fahrzeuge.
• Die positiven Sekundärnutzen im Inland senken beispielsweise Gesundheitskosten und
Ernteausfälle durch die geringere Luftschadstoffbelastung. Klimaschäden werden
vermieden.
• Die Verteilungswirkungen sind positiv und leiten die notwendige Strukturanpassung ein.
Die Rückverteilung begünstigt Familien und wirkt sozial ausgleichend. Wirtschaftlich schwache Regionen profitieren von dezentral wirkenden Preisanreizen.
• Die Auswirkungen auf die schweizerische Wirtschaft sind positiv. Genannt werden
positive Beschäftigungseffekte, kein Geldabfluss ins Ausland sowie First-mover-Vorteile.
• Variante 1 entspricht dem CO2-Gesetz, den internationalen Vorgaben und stösst auf eine
breite Akzeptanz.
• Die Haupt- und die vier Nebenbedingungen des CO2-Gesetzes (vgl. Art. 6 Abs. 1 und
Abs. 2) für die Einführung der CO2-Abgabe sind erfüllt. Weitere Energieabgaben,
inklusive der hypothetischen Wirkung von noch nicht verabschiedeten fiskalischen Instrumenten, sind berücksichtigt (Abs. 2a). Die Mehrheit der alten EU-Staaten hat eine CO2- und/oder eine Energiesteuer eingeführt (Abs. 2b). Die Schweiz hat im
internationalen Vergleich tiefe Benzin- und Brennstoffpreise (Abs. 2c). Durch die
Angleichung der Benzin- und Heizölpreise ans benachbarte Ausland entstehen kaum Wettbewerbsnachteile. Zudem haben energieintensive Unternehmen eine
Befreiungsmöglichkeit, und der Wirtschaftsstandort Schweiz profitiert netto von der Einführung einer CO2-Abgabe (Abs. 2d).
AEFU, Greenpeace, Pro Natura, Rheinaubund, WWF betonen, dass unter
Mitberücksichtigung der Nutzen einer CO2-Abgabe die Mindereinnahmen des Bundes bei der Mineralölsteuer sogar überkompensieren können. Mit der Fixierung von Reduktionszielen für die fossilen Energien hat das Parlament einen Rückgang der Einnahmen aus der
Mineralölsteuer beschlossen. Will das Parlament die Erträge konstant halten, muss es die Mineralölsteuern entsprechend erhöhen. Zudem gehen die Gewinne aus dem Tanktourismus ohnehin zurück, wenn auch andere Nachbarstaaten, analog zu Italien, einen Schutzgürtel bilden. Die Mindereinnahmen wirken sich nur wenig auf Kantons- und Gemeindefinanzen aus. Einerseits werden die Zuständigkeiten im Strassenbau im Zuge des Nationalen
Finanzausgleichs NFA neu geregelt, andererseits ist die LSVA per Anfang 2005 angehoben worden.