Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten
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1. Zum Vernehmlassungsverfahren
1.1 Durchführen des Vernehmlassungsverfahrens
Der Bundesrat hat am 11. Juni 2004 das UVEK ermächtigt, eine Vernehmlassung zu vier Varianten und den wichtigsten materiellen Elementen der notwendigen Rechtserlasse (Anhang 1 bis 3) zur Einhaltung der Reduktionsziele nach dem CO2-Gesetz durchzuführen.
• Variante 1: CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen
• Variante 2: CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen mit Teilzweckbindung für den
Zukauf von ausländischen Emissionszertifikaten
• Variante 3: CO2-Abgabe auf Brennstoffen mit Klimarappen auf Treibstoffen
• Variante 4: Klimarappen allein
Für die Umsetzung dieser Varianten sind folgende Rechtserlasse notwendig:
• Verordnung über die CO2-Abgabe für Variante 1, 2 und 3
• Verordnung über die Anrechnung von Emissionsminderungen an die Reduktionsziele
nach dem CO2-Gesetz für Variante 1, 2, 3 und 4
• Änderung des CO2-Gesetztes für die Teilzweckbindung des Abgabeertrags für Variante 2
Mit Schreiben vom 20. Oktober 2004 wurden die vier Varianten und die drei Anhänge zur Vernehmlassung bis am 20. Januar 2005 unterbreitet. 255 Stellungnahmen trafen in der Folge ein.
Die 255 eingegangenen Stellungnahmen lassen sich folgendermassen zusammenstellen:
Total Eingegangene eingeladen Stellungnahmen Kantone 2626
Politische Parteien 158
Spitzenverbände, Arbeitgeber- und 1510
Arbeitnehmerorganisationen Umweltschutzorganisationen 109
Verkehrsverbände 77
Branchen- und Fachverbände der Wirtschaft 5731
Konsumentenorganisationen 53
Übrige Organisationen 2116
Weitere Vernehmlasser --145
Total 156255
1.2 Allgemeine Bemerkungen zur Auswertung
Kapitel 2 des vorliegenden Berichts enthält eine Übersicht über die Stellungnahmen zu den vier Varianten. Die Stellungnahmen zu den einzelnen Anhängen finden sich im Kapitel 3.