Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten

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1. Zum Vernehmlassungsverfahren

1.1 Durchführen des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 11. Juni 2004 das UVEK ermächtigt, eine Vernehmlassung zu vier Varianten und den wichtigsten materiellen Elementen der notwendigen Rechtserlasse (Anhang 1 bis 3) zur Einhaltung der Reduktionsziele nach dem CO2-Gesetz durchzuführen.

• Variante 1: CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen

• Variante 2: CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen mit Teilzweckbindung für den

Zukauf von ausländischen Emissionszertifikaten

• Variante 3: CO2-Abgabe auf Brennstoffen mit Klimarappen auf Treibstoffen

• Variante 4: Klimarappen allein

Für die Umsetzung dieser Varianten sind folgende Rechtserlasse notwendig:

• Verordnung über die CO2-Abgabe für Variante 1, 2 und 3

• Verordnung über die Anrechnung von Emissionsminderungen an die Reduktionsziele

nach dem CO2-Gesetz für Variante 1, 2, 3 und 4

• Änderung des CO2-Gesetztes für die Teilzweckbindung des Abgabeertrags für Variante 2

Mit Schreiben vom 20. Oktober 2004 wurden die vier Varianten und die drei Anhänge zur Vernehmlassung bis am 20. Januar 2005 unterbreitet. 255 Stellungnahmen trafen in der Folge ein.

Die 255 eingegangenen Stellungnahmen lassen sich folgendermassen zusammenstellen:

Total Eingegangene eingeladen Stellungnahmen Kantone 2626

Politische Parteien 158

Spitzenverbände, Arbeitgeber- und 1510

Arbeitnehmerorganisationen Umweltschutzorganisationen 109

Verkehrsverbände 77

Branchen- und Fachverbände der Wirtschaft 5731

Konsumentenorganisationen 53

Übrige Organisationen 2116

Weitere Vernehmlasser --145

Total 156255

1.2 Allgemeine Bemerkungen zur Auswertung

Kapitel 2 des vorliegenden Berichts enthält eine Übersicht über die Stellungnahmen zu den vier Varianten. Die Stellungnahmen zu den einzelnen Anhängen finden sich im Kapitel 3.