Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten

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internationalen Ansatz der Massnahmen: Ziel ist die globale CO2-Reduktion, der Ort der Reduktion ist zweitrangig. Ob der Klimarappen die Anstrengungen von EnAW und

Unternehmen, welche Massnahmen im Klimaschutzbereich tätigen, unterstützen soll, ist zu prüfen.

FDP bemängelt die einseitige Darstellung der vier Varianten im Vernehmlassungsbericht. Sie spricht sich gegen die Varianten mit einer CO2-Abgabe aus, da diese negative Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft haben. FDP betont ausserdem die zusätzliche Belastung für die Transporteure und die Randregionen sowie die Mindereinnahmen des Bundes bei der Mineralölsteuer. Die gewünschte Lenkungswirkung ist fraglich.

EDU spricht sich für den Klimarappen aus, da dieser wirtschaftlich tragbar ist und den

globalen CO2-Ausstoss stärker reduziert.

Eventualiter könnten SVP und LPS Variante 4 zustimmen.

Ablehnung aller Varianten:

LPS und SVP lehnen alle Varianten grundsätzlich ab.

SVP lehnt alle Varianten ab, da die Wirtschaft und die Bevölkerung bereits steuerlich zu stark belastet sind und der Entscheid über die mögliche Erhebung einer Lenkungssteuer auf fossilen Brenn- und Treibstoffe verfrüht ist. SVP verweist auf Art. 3 Abs. 1 des CO2-

Gesetzes, zu welchem auch die zeitgleich in die Vernehmlassung gegebene Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes zu zählen ist. Der Bundesrat muss zudem vor Einführung einer CO2-Abgabe zuerst die Massnahmen der umliegenden Länder berücksichtigen. Da alle EU-Nachbarstaaten der Schweiz steuerliche Entlastungen zur Förderung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen bereits in Kraft gesetzt haben, muss zuerst diese Massnahme umgesetzt und evaluiert werden. Ansonsten ist die Einführung einer Lenkungssteuer in jedweder Form und Kombination als gesetzwidrig zu betrachten.

SVP kritisiert die Einsprache der Wettbewerbskommission vom 21. Dezember 2004 gegen den Klimarappen während der Vernehmlassung, nachdem die zuständigen Instanzen des Bundes während zwei Jahren die Rechtsmässigkeit des Klimarappen nicht in Frage gestellt haben. Zudem wird die im Vernehmlassungsbericht einseitige Darstellung der vier Varianten bemängelt.

LPS lehnt alle Varianten ab, da die Schweiz keine zusätzliche steuerliche Belastung

verkraftet, und verweist auf Art. 6 Abs. 2b und 2d des CO2-Gesetzes. Die ökonomischen und ökologischen Wirkungen sind zweifelhaft. LSP spricht sich grundsätzlich gegen

Lenkungsabgaben aus und erachtet den Zertifikathandel als kein taugliches Mittel.

2.3 Spitzenverbände, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Variante 1:

ASLOCA/FRL, SMV/D, SGB, Travail.Suisse, VKMB sprechen sich für Variante 1 aus.

ASLOCA/FRL unterstützt Variante 1, betont jedoch, dass Mietende keinen Einfluss auf den Investitionsentscheid von Gebäudeeigentümern und kaum Handlungsspielraum zur Senkung des Energieverbrauchs haben. Weil dadurch je nach Gebäudeisolation Ungleichheiten zwischen Mietenden entstehen, schlägt ASLOCA/FRL vor, aus dem Abgabeertrag einen Fonds für Gebäudesanierungen zu speisen. Weitere Anreize zur Gebäudesanierung

entstehen bei den Eigentümern, wenn diese sich zur Hälfte an den Heizkosten beteiligen müssen. ASLOCS/FRL spricht sich für Emissionsreduktionen im Inland und gegen eine Teilzweckbindung für den Zukauf ausländischer Zertifikate aus.