Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten
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Emissionshandel beteiligen, eine Offenlegung der jährlichen CO2-Emissionen. Ein solches Register ist zum Beispiel auf dem Internet zu publizieren und regelmässig zu aktualisieren.
Beurteilung der Zielerreichung:
• Coop, KERAMIK, SBV fordern, dass die einzelne Unternehmung befreit ist, wenn diese
ihr Ziel erreicht. Falls der Verbund als Ganzes das Ziel verfehlt, ist zwingend auf Ebene der einzelnen Unternehmung und nicht einer Unternehmensgruppe vorzugehen.
• KERAMIK will die CO2-Frachtzielkorrektur des Verbundes bis Ende der
Verpflichtungsperiode auf Ein- und Austritte sowie massive Strukturveränderungen beschränken. Die Beurteilung der Zielerreichung und damit die Zuteilung der
Emissionsrechte haben auf der tatsächlichen Basis aller Jahre 2008-12 zu erfolgen.
Emissionshandel
• ACS, AGVS, auto-schweiz, EV, FRS, SGV, VSIG vermissen im Vernehmlassungsbericht
den Hinweis, welche Möglichkeiten die EnAW als Verbund hat, am
Emissionshandelssystem teilzunehmen.
• WEKO verweist auf EU, wo Emissionsrechte zunehmend nach Auktionsverfahren
vergeben werden, um eine Diskriminierung zwischen neuen und bereits im relevanten Markt tätigen Unternehmen zu vermeiden. Dies ist eine sinnvolle Neuorientierung.
Verteilung Abgabeertrag
• ecoswiss, SBV, SGCI verlangen, dass sämtliche Unternehmen eine Rückverteilung
gemäss AHV-Lohnsumme erhalten und nicht nur gemäss Art. 10 Abs. 5 des CO2- Gesetzes diejenigen, die keine Verpflichtung gemäss Art. 9 eingegangen sind. Art. 10 Abs. 5 des CO2-Gesetzes ist zu streichen.
• SG regt an, die Rückverteilung des Abgabeertrags an die Bevölkerung nicht über die
Krankenkassen, sondern in Form von Steuergutschriften abzuwickeln, damit die
Kostentransparenz im Gesundheitswesen nicht verfälscht wird. SKS findet eine direkte Rückverteilung mittels Einzahlungsschein sinnvoller. Dadurch erhalten auch jene
Haushalte Rückerstattung, die sonst aufgrund vollständiger Prämienverbilligung nicht berücksichtigt würden.
• AEFU, GP, Greenpeace, Pro Natura, Rheinaubund, SES, VCS, WWF fordern, dass alle
Aufwändungen der EnAW, welche von EnergieSchweiz subventioniert werden und im Wesentlichen dem Nachweis zur Befreiung der CO2-Abgabe dienen, gestützt auf Art. 10 Abs. 1 des CO2-Gesetzes aus den Abgabeeinnahmen der Wirtschaft bezahlt werden, damit EnergieSchweiz Gelder für neue Klimaprojekte zur Verfügung stehen.
• cemsuisse fordert ein Stufenmodell bei der Rückerstattung, welches den
energieintensiven Unternehmen ermöglicht, die Rückforderung mindestens monatlich zu beantragen.
Vollzug
• santésuisse schlägt das gleiche Verfahren vor wie bei der Rückerstattung der VOC-
Abgaben (Volatile Organic Compounds), damit der Verwaltungsaufwand für
Krankenversicherer in einem vernünftigen Rahmen bleibt. Obwohl sich das bisherige Verfahren bewährt hat, sind Abläufe punktuell anzupassen. Der Verwaltungsaufwand für die Krankenversicherer wird höher als bei der VOC-Abgabe, weil Anforderungen an