Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten
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die bereits freiwillige Anstrengungen unternommen haben, nicht bestraft werden. Der
Abgabesatz von ca. 9 Rappen pro Liter Heizöl wird jedoch als Minimalsatz gesehen.
FR, GR, TG, EnDK erachten es als zweckmässig, das Modell Klimarappen als freiwillige Massnahme für den Verkehrsbereich bis mindestens 2008 anzuwenden. Kann das
Treibstoffziel nicht eingehalten werden, ist dannzumal die Einführung eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen zwingend (FR, GR, TG, EnDK).
AI, FR, GR, NW, SZ, TG, EnDK erwähnen die Mindereinnahmen des Bundes bei der
Mineralölsteuer, welche bei Variante 1 am grössten und bei den Varianten mit einem
Klimarappen kaum vorhanden sind. GR ergänzt, dass die Kantone direkte finanzielle
Konsequenzen aus den Mindereinnahmen der Mineralölsteuer zu tragen haben, weil sie an mindestens 12 Prozent der für die Strassenrechnung zweckgebundenen Mittel beteiligt sind. Ein Ausfall dieser vor allem für Gebirgskantone bedeutenden Einnahmen ist nicht tragbar. GR kritisiert zudem die fehlende Konkretisierung von Kompensationsmassnahmen
(Erhöhung Mineralölsteuer, Abstimmung mit CO2-Abgabesatz).
SH, TG weisen darauf hin, dass die Kantone bereits administrative Strukturen für die
Bearbeitung kantonaler Förderprogramme aufgebaut haben, und erachten es aus
Effizienzgründen als sinnvoll, die Mittel aus dem Klimarappen ebenfalls über diese Kanäle zu verteilen.
NW weist darauf hin, dass es sich beim Klimarappen um eine private Steuer handelt, welche über keine gesetzliche Grundlage verfügt und deren wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit unklar ist. Aus diesem Grund ist der Klimarappen auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Vollzug des Klimarappens ist allenfalls einer Institution zu übertragen, bei
welcher der Bund die öffentlichen Interessen wahrt.
Variante 4:
VD spricht sich mit Blick auf die öffentlichen Finanzen für keine der Varianten aus und weist darauf hin, dass die Kantone von den Mineralölsteuer-Ausfällen tangiert werden. Falls eine Entscheidung notwendig wird, befürwortet VD am ehesten Variante 4, da diese die
geringsten negativen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen und die Wirtschaft hat. Der Ertrag aus dem Klimarappen ist dabei vor allem für energieeffiziente Massnahmen im
Gebäudebereich gemäss Vorschlag EnDK zu verwenden.
2.2 Politische Parteien
Variante 1:
CSP, GP, SP sprechen sich für Variante 1 aus.
CSP sieht in der CO2-Abgabe ein effizientes Lenkungsinstrument, mit welchem Anreize für erneuerbare Energien gesetzt und die Auslandabhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden kann. Zudem begünstigt die Rückverteilung Familien.
GP betont, dass nur so die klimapolitischen Ziele erfüllt werden können, und verweist auf die volkswirtschaftlichen Nutzen dieser Variante. Zudem ist Variante 1 sozial ausgleichend,
ethisch konsequent und stösst auf eine breite Akzeptanz. GP weist darauf hin, dass die Haupt- und die vier Nebenbedingungen des CO2-Gesetzes (vgl. Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2) für die Einführung der CO2-Abgabe erfüllt sind. GP spricht sich im Weiteren dafür aus, dass auch die Teilziele erfüllt werden. Die Position der GP deckt sich mit jener der
Umweltschutzorganisationen (vgl. AEFU, Greenpeace, Pro Natura, Rheinaubund, WWF,
Kapitel 2.4).
SP macht umweltpolitische, soziale, wirtschaftliche und staatspolitische Argumente geltend. Unter Berücksichtigung der Sekundärnutzen sind die finanziellen wie sozialen Auswirkungen positiv. Dies muss in die Kosten-Nutzen-Bilanz der CO2-Abgabe einfliessen und in der