Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten

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die Reduktionsziele durch die Nutzung der flexiblen Mechanismen kostengünstig erreicht werden können.

SBV unterstützt eine erweiterte Variante 4 mit Zielquoten für regenerative Energien als flankierende Massnahme.

SGV verweist auf die Stellungnahme EV (vgl. Kapitel 2.6).

economiesuisse spricht sich für den Klimarappen aus, da dieser rasch und ohne Parlament eingesetzt werden kann. Zudem ist der Klimarappen konform mit dem CO2-Gesetz, stützt sich auf bewährte Strukturen und widerspricht dem Kartellgesetz nicht. Da sich beim

Klimarappen gemäss dem Vernehmlassungsbericht die Staatsquote erhöht, wäre auch eine staatsquotenneutrale Umsetzung denkbar, bei der das benötigte Mittelaufkommen aus bestehenden Treibstoffabgaben alimentiert würde.

economiesuisse bemängelt die einseitige Darstellung der vier Varianten im

Vernehmlassungsbericht.

HEV sieht keinen zwingenden Grund, die freiwillige Phase vorzeitig zu beenden. HEV weist darauf hin, dass die Erhebung des Klimarappens beim Import auf Treibstoffen erfolgt, in einem Bereich, wo auch ein echter Handlungsbedarf besteht. Die Verwendung des Ertrags für Massnahmen sowohl im Treib- wie auch im Brennstoffbereich erleichtert die Erreichung des geforderten Inlandanteils. Zudem kann der Klimarappen rasch und ohne Parlament eingeführt werden.

SBV unterstützt eine erweiterte Variante 4 und stellt folgende Bedingungen:

• Die Leistungen der Landwirtschaft sind in CO2-eq zu messen und anzurechnen.

Aufgrund der Reduktion der Landwirtschaft von 550'000 CO2-eq muss die gesamte Landwirtschaft von allfälligen Klimaabgaben ausgenommen werden.

• Die Erträge aus dem Klimarappen müssen zum Teil für die Erstellung von

Produktionskapazitäten für regenerative Energien in der Schweiz zweckgebunden eingesetzt werden. Flankierend dazu braucht es Zielquoten für biogene Energieträger analog zur EU-Richtline 2003/307EG.

Falls diese Variante bis 2010 nicht den erwünschten Effekt erzielt, spricht sich SBV für die Variante 3 mit den gleichen Forderungen wie bei Variante 4 aus. SBV fordert den Einsatz von Heizöl als Treibstoff, sollte die Treibstoffsteuer-Rückerstattung abgeschafft werden.

Die Befürworter der Variante 4 nennen gegen eine CO2-Abgabe unter anderem und mit kleinen Abweichungen folgende Gründe:

• Die Abgabe hat negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft (economiesuisse,

HEV, SBV, SGV).

• Die Lenkungswirkung vor allem im Brennstoffbereich ist gering, unter anderem aufgrund

des fehlenden Anreizes für die Gebäudeeigentümer, welche die Abgabe auf den Mieter überwälzen können (economiesuisse, HEV, SGV).

• Durch die Abnahme des Tanktourismus werden CO2-Emissionen lediglich ins Ausland

verlagert (economiesuisse, SBV, SGV).

• Die hohen Mindereinnahmen des Bundes bei der Mineralölsteuer (economiesuisse, HEV,

SBV, SGV), und die Staatsquote erhöht sich durch die steigenden Mehrwertsteuer-Einnahmen (economiesuisse, SGV).

• Die Abgabe hat unerwünschte Strukturwirkungen auf einzelne Wirtschaftsbranchen.

Industrie, KMU und Nicht-Verpflichter werden benachteiligt (economiesuisse, SGV).

• Die Abgabe ist eine zusätzliche Belastung für das Transportgewerbe und die

Randregionen, insbesondere für den Tourismus (economiesuisse, SBV, SGV) und Landwirtschaft (SBV).