Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten

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• EV sieht keine Gefährdung der übrigen freiwilligen Massnahmen. Zur Vermeidung von

Reibungsverlusten sollen die Aktivitäten des Klimarappens - auf Wunsch der Wirtschaft - mit denjenigen der EnAW zusammengelegt werden. Der Klimarappen kann sich zudem auf die Strukturen des Programms EnergieSchweiz abstützen (EnAW, Leistungsauftrag, Controlling), so dass die Transparenz gewährleistet bleibt.

• Die CO2-Emissionen im Inland erhöhen sich nicht.

• Bei Wahl der Massnahme ist ausschliesslich vom Gesamtziel bzw. einer „integralen“

Ziellücke von 2,5 Mio. Tonnen CO2 auszugehen. Zudem erscheint die vorgenommene Verteilung der Ziellücken-Differenz zwischen Teilziel- und Gesamtzielerfüllung gekünstelt und bürokratisch.

• Die einseitige Darstellung der vier Varianten im Vernehmlassungsbericht wird bemängelt.

Die Befürworter der Variante 4 lehnen eine CO2-Abgabe unter anderem und mit kleinen Abweichungen aus folgende Gründe ab:

• Die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft sind negativ (AVES, AVIA, EF, EV,

Swissoil, VSG).

• Die Lenkungswirkung ist vor allem im Brennstoffbereich gering, unter anderem wegen

den fehlenden Anreizen für Gebäudeeigentümer (AVIA, EF, EV). Die Lenkungswirkung bei den Treibstoffen ist fraglich (AVIA, EV, Swissoil, VSG), die CO2-Emissionen werden durch die Abnahme des Tanktourismus ins Ausland verlagert (AVES, EF, EV).

• Die hohen Mindereinnahmen des Bundes bei der Mineralölsteuer. Die Ausfälle müssten

durch eine Erhöhung der Mineralölsteuer kompensiert werden (AVES, AVIA, EF, EV). Zudem erhöhen die Mehrwertsteuer-Einnahmen die Staatsquote (AVES, AVIA, EV).

• Die Abgabe hat unerwünschte Strukturwirkungen auf einzelne Wirtschaftsbranchen.

Industrie, KMU und Nicht-Verpflichtern werden benachteiligt (AVES, AVIA, EV, VSG).

• Die Abgabe ist eine zusätzliche Belastung für das Transportgewerbe und die

Randregionen, insbesondere für den Tourismus (AVIA, EV). Swissoil kritisiert die

ungleiche Behandlung von unbelastetem ausländischem Strom aus thermischen

Kraftwerken zum Betrieb von Wärmepumpen. VSG weist auf die Benachteiligung der inländischen Stromproduktion aus Erdgas in effizienten Anlagen gegenüber Importstrom hin.

• Die Abgabe ist ein europäischer Alleingang (AVIA, EV), und die Wirkung weiterer

Energieabgaben wird im Vernehmlassungsbericht nicht beachtet (EV).

• Der Verwaltungsaufwand ist gross (AVES, EV), und der Sekundärnutzen ist nicht belegt

(AVIA, EV).

Gegen Variante 2 wird die notwendige Gesetzesänderung aufgeführt (EF, EV, VSG).

Für AVIA, VSG setzt Variante 3 ein falsches Signal, da die Brennstoffe höher belastet werden als die Treibstoffe.

VSG fordert, dass bei der Einführung der CO2-Abgabe überprüft wird, inwieweit die

gasthermische Stromproduktion im Inland, gestützt auf Art. 6 Abs. 2 c-d des CO2-Gesetzes, von einer CO2-Abgabe befreit oder wesentlich entlastet werden kann.

keine Variante:

ACE argumentiert, dass alle vier Varianten sich zu sehr auf Massnahmen im Inland

konzentrieren und dem globalen Klimaaspekt zu wenig Rechnung tragen. Es ist eine

Variante auszuarbeiten, welche es der Schweizer Wirtschaft umfassend ermöglicht, sich dem globalen CO2-Emissionshandel anzuschliessen. Mit schlanken Bewilligungsverfahren für Stromproduktionsanlagen können zudem wichtige Klimaziele im Inland erreicht werden.