Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten
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AEFU, Greenpeace, Pro Natura, Rheinaubund, WWF halten an den Teilzielen für Brenn- und Treibstoffe fest. Können nicht alle Massnahmen im beabsichtigten Umfang umgesetzt werden, um die Ziellücken von 0,9 Mio. Tonnen CO2 bei den Brennstoffen und 2,6 Mio.
Tonnen CO2 bei den Treibstoffen zu schliessen, sind die Abgabesätze entsprechend
anzupassen.
Die Befürworter der Variante 1 sind unter anderem gegen Variante 2 aufgrund der
notwendigen Gesetzesänderung, dem falschen Signal durch die tiefere Besteuerung der Treibstoffe und dem Verstoss gegen die Marrakesh-Accords. Gegen den Klimarappen werden unter anderem folgende Nachteile aufgeführt:
• Der Klimarappen verstösst gegen Art. 2 Abs. 2 des CO2-Gesetzes und verletzt die im
Vernehmlassungsbericht vorgegebenen Supplementaritätsbedingungen.
• Der Klimarappen stellt faktisch eine Steuer dar, für die es keine Rechtsgrundlage gibt.
Das Kartellgesetz wird verletzt.
• Der Umstand, dass sowohl Volk wie auch Parlament von der Ausgestaltung des
Klimarappen ausgeschlossen sind, ist problematisch.
• Die Qualität der ausländischen Zertifikate ist zweifelhaft.
Variante 2:
FFU könnte sich Variante 2 als Kompromissvariante im Sinne einer 2. Priorität vorstellen.
Variante 4:
ecoswiss spricht sich für Variante 4 aus. ecoswiss weist darauf hin, dass die Reaktionen zu den vier Varianten heterogen waren. Eine grössere Gruppe lehnt alle vier Varianten ab, weil die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft in der heutiger Situation nicht tragbar sind. Varianten 1, 2 und 3 werden fast ausschliesslich von Unternehmen/Verbänden befürwortet, die bereits freiwillige Massnahmen getroffen haben. Eine grosse Gruppe spricht sich für Variante 4 aus, da diese Variante aufgrund des Zukaufs ausländischer Zertifikate sehr kostengünstig ist. Im Weiteren werden unter anderem Bedenken zur Lenkungswirkung der CO2-Abgabe (keine elastischen Märkte, insbesondere bei KMU) und zur Rückverteilung bei der Wirtschaft (Begünstigung arbeitsintensiverer Dienstleistungsunternehmen auf Kosten energieintensiveren Industrieunternehmen und Gewerbe) geäussert.
2.5 Verkehrsverbände
Variante 1:
VCS spricht sich für Variante 1 aus. Die Position deckt sich mit jener der
Umweltschutzorganisationen (vgl. AEFU, Greenpeace, Pro Natura, Rheinaubund, WWF, Kapitel 2.4).
VöV befürwortet grundsätzlich eine CO2-Abgabe gegenüber dem Klimarappen, da diese eine massgebliche und echte Lenkungswirkung im Inland hat. Für den öffentlichen Verkehr ist es entscheidend, dass die zu treffenden Massnahmen seine Wettbewerbsfähigkeit nicht schwächen. Betroffen von einer CO2-Abgabe sind vor allem Bus- und Schiffsbetriebe, die schon durch das Entlastungsprogramm 04 stark betroffen sind. Daher ist die Situation der Bus- und Schiffsbetriebe mit einer Zielvereinbarung, welche die Gesamtleistung des
öffentlichen Verkehrs zugunsten der Klimapolitik einbezieht, zu berücksichtigen.