Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten
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der Zielgrösse. Die Ziellücke beträgt somit rund 8 Mio. Tonnen CO2, wovon maximal die Hälfte, d.h. 4 Mio. Tonnen CO2, an Auslandmassnahmen zuzulassen sind.
• ACS, AGVS, auto-schweiz, EV, FRS, SGV, VSIG weisen darauf hin, dass international
keine quantitative Grenze für ausländische Reduktionsleistungen festgelegt ist. Wenn überhaupt eine quantitative Grenze formuliert werden soll, dann nach den unter anderem von EV genannten Kriterien (vgl. vorangehender Punkt).
• EF empfiehlt, die internationalen Regeln zu beachten. Das Supplementaritätsziel ist auf
der ganzen Reduktionsverpflichtung zu berechnen und nicht auf der verbleibenden Ziellücke.
• QUAE, swissmem wollen in der Schweiz die Supplementarität auf dem gleichen Niveau
ansetzten wie EU-15, was eine Anrechnung von mindestens 2,8 Mio. Tonnen CO2 ergibt.
• ACS, AGVS, auto-schweiz, EF, EV, FRS, TCS, SGV, VSIG erachten die Teil-
Supplementaritäten für Brenn- und Treibstoffe als klimapolitisch sinnlos und
volkswirtschaftlich schädlich.
• Für ACS, AGVS, auto-schweiz, EV, FRS, SGV, VSIG ist eine auf die einzelnen
Unternehmen herunter gebrochene Supplementaritätsbedingung eine
Überreglementierung.
Supplementarität „strenger“:
• SKV verlangt, dass Reduktionsziele zu mindestens 75 Prozent im Inland zu erfüllen sind.
AEE, AEFU, EFS, GP, Greenpeace, OeKU, Pro Natura, Rheinaubund, SES, SKF, Solar, SP, Swissolar, VCS, WWF fordern einen Inlandanteil von 90 Prozent, es sind maximal 10 Prozent aus Projekten aus dem Ausland anzurechnen.
• AEFU, GP, Greenpeace, Pro Natura, Rheinaubund, SES, VCS, WWF wollen für die
Anrechnung von Zertifikaten folgende Obergrenzen fixieren: Im Brennstoffsektor sind maximal 10 Prozent der Reduktionslücke zulässig, was 1,5 Prozent der Reduktion bzw. 384'000 t CO2 entspricht. Im Treibstoffsektor entspricht die 10 Prozent-Regel einem Total von 0,8 Prozent bzw. 124'000 t CO2. Die im Vernehmlassungsbericht für die Treibstoffe vorgeschlagene 50:50-Regelung von maximal 1,2 Mio. Tonnen CO2 lässt eine
fünfprozentige Zunahme des Treibstoffverbrauchs zu, da dem Treibstoffbereich
inländische Brennstoffreduktionen von 0,8 Mio. Tonnen CO2 angerechnet werden.
Zudem darf die Leistung einer freiwilligen Massnahme im Inland höchstens bis zu einem Volumen von 10 Prozent mit Zertifikaten aus dem Ausland aufgefüllt werden, was auch für Unternehmen mit Reduktionsverpflichtung gelten soll.
• Gemäss SP ist die Gesamtmenge der Zertifikate gerecht auf die einzelnen Akteure zu
verteilen. Die ergänzende Anrechnung von ausländischen Zertifikaten ist nur zulässig, wenn ein Akteur bemüht ist, die Emissionen im Inland zu senken.
Anrechnung von im Inland erzielten Emissionsverminderungen im Brennstoffbereich an das Reduktionsziel für Treibstoffe
• ACS, AGVS, auto-schweiz, FRS, EV, KVS, SGV, TCS, VSIG heben das Gesamtziel
hervor, welches „integral“ anzugehen ist.
• Nach Auffassung von AEE, AEFU, GP, Greenpeace, Pro Natura, QAED, Rheinaubund,
SES, Solar, Swissolar, VCS, WWF widerspricht die Queranrechnung von
Brennstoffreduktionen an die Treibstoffe den explizit formulierten Zielen des CO2-
Gesetzes. Der erforderliche Einbau eines bürokratischen Kontrollmechanismus ist mit hohen Transaktionskosten verbunden. Die Regelung im Vernehmlassungsbericht ist