Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten

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swissmem weist insbesondere auf die Ungleichbehandlung der Brenn- und Treibstoffe bei Variante 3 hin. Falls eine CO2-Abgabe eingeführt werden sollte, dann sowohl auf Brenn- wie auch auf Treibstoffen, bemessen je nach Massgabe der Ziellücke.

Bau, Gewerbe

Variante 4:

SBV/SSE spricht sich für Variante 4 aus und weist auf unterschiedliche Schwachstellen der heutigen Gesetzgebung hin, welche die Zielerreichung erschwert, beispielsweise die

fehlenden Anreize für die Gebäudeeigentümer.

neue Variante:

suissetec bezieht seine Ausführungen ausschliesslich auf den Brennstoffbereich und fordert, dass die Einnahmen aus der Lenkungsabgabe auf Brennstoffen, respektiv die aus einem allfälligen Klimarappen eingenommen Mittel, vollumfänglich oder zum überwiegenden Teil für Sanierungsmassnahmen einzusetzen sind. suissetec ist sich bewusst, dass diese

Umsetzung nicht ohne Gesetzesänderung möglich ist, und will den zuständigen Instanzen das Projekt „suissetec CO2-Spiegel“ unterbreiten.

Handel, Dienstleistungen, Importe

Variante 4:

auto-schweiz, VSIG sprechen sich für Variante 4 aus. Ihre Position deckt sich weitestgehend mit der Position EV.

auto-schweiz fordert (falls eine CO2-Abgabe eingeführt wird) eine vollumfängliche

Kompensation der - im Rahmen der Mineralölsteuer-Gesetzesänderung zur Förderung alternativer Treibstoffe geplanten - Steuererhöhung auf dem Benzin aus dem Ertrag der CO2- Abgabe.

weitere Verbände der Wirtschaft

Variante 1:

öbu unterstützt Variante 1, da wichtige wirtschaftliche, ökologische, soziale und ethische Gründe für die hauptsächliche Emissionsreduktion im Inland sprechen und ein Verzicht auf eine CO2-Abgabe falsche Signale setzt.

Gegen Variante 2 spricht die notwendige Gesetzesänderung. Variante 3 und 4 haben zwar kurzfristige finanzpolitische Vorteile für den Bund, die Nachteile überwiegen jedoch bei weitem. Die Durchführung ist freiwillig und nicht garantiert, da bei Nichterfüllung keine

Sanktionen erfolgen. Zudem ist der Verzicht auf die Verbrauchsreduktion im

Treibstoffbereich nicht nachvollziehbar. Es besteht ein Konflikt mit dem Kartellrecht, und die Langfrist-Perspektive fehlt.

erweiterte Variante 4:

SLFV unterstützt eine erweiterte Variante 4. Ihre Position deckt sich mit der Position SBV, allerdings mit der Ausnahme, dass sich SLFV auch für die Förderung der nachwachsenden Rohstoffe nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für die industrielle Produktion,

ausspricht.