Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten
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(SO, UR, ZH) und eine Anpassung des CO2-Gesetzes nötig ist (SO, SG). Gegen den Klimarappen sprechen gemäss den Befürwortern der Variante 1 die folgenden Nachteile:
• Die Inlandreduktion, vor allem im Treibstoffbereich, ist gering und die Zielerreichung
fraglich (AG, BS, JU, NE, SO, UR).
• Die Sichtweise ist kurzfristig und nicht zukunftsorientiert (BE, BS, NE), die Weiterführung
nach 2008 ist unsicher (AG, BE, BS, UR).
• Der Klimarappen ist eine reine Förderstrategie ohne marktwirtschaftliche Anreize (BE,
UR) und faktisch eine Steuer auf Treibstoffen (AG, BE, BS, JU, SO, UR) ohne
gesetzliche Grundlage (SO, SG).
• AG, UR verweisen auf das Gutachten der Wettbewerbskommission vom 21. Dezember
2004 zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des Klimarappens.
• Bei Variante 4 werden die Anstrengungen jener Unternehmen, die bereits freiwillige
Massnahmen getroffen haben, untergraben (AG, BE, BS, GE), und die Wirkung der Zielvereinbarungen wird vermindert (AG, SO, UR).
• Eine Änderung der Spielregeln während des Spiels schafft Unsicherheit (BS, SO, SG).
Variante 2:
AG, BS, NE, SO könnten sich Variante 2 als Kompromissvariante im Sinne einer 2. Priorität vorstellen.
Variante 3, abgeändert:
14 Kantone, nämlich AI, AR, BL, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, TI, ZG,
unterstützen mit kleinen Abweichungen die Stellungnahme der EnDK. Diese spricht sich aus realpolitischen Gründen für folgende, abgeänderte Variante 3 aus:
• CO2-Abgabe gemäss Variante 3, Klimarappen mit erhöhtem Satz gemäss Variante 4 (1,6
anstelle von 1 Rappen pro Liter Treibstoff).
• Durch Beschränkung des Zukaufs ausländischer Zertifikate von 1,5 auf 1,2 Mio. Tonnen
CO2 soll Hauptwirkung im Inland sichergestellt werden.
• Ein namhafter Teil des Ertrages aus dem Klimarappen ist für energieeffiziente
Massnahmen im Gebäudebereich, insbesondere für Sanierungen, einzusetzen.
AR, BL, GL, LU, OW, SH, TI unterstützen die Stellungnahme der EnDK ohne
Einschränkungen oder Ergänzungen.
FR fordert lediglich, dass der Zukauf ausländischer Zertifikate auf die zulässige
Supplementarität beschränkt wird, und äussert sich nicht zu einer Erhöhung des
Klimarappen.
AI, GR, NW, SZ, TG, EnDK betonen die Sekundärnutzen einer Inlandreduktion wie
beispielsweise die tieferen Gesundheitskosten und die geringeren Ernteausfälle durch die Verringerung der Luftschadstoffbelastung sowie die Reduktion der Auslandabhängigkeit von fossilen Energieträgern.
AI, TG, EnDK weisen darauf hin, dass die kantonalen Energiefachstellen im vergangenen Jahr an der Vollzugsfront eine starke Lähmung der freiwilligen Anstrengungen bei der Wirtschaft (Grossverbraucher) feststellten. Diese ist auf die Ungewissheit über die
Einführung der CO2-Abgabe zurückzuführen.
AI, FR, GR, NW, TG, EnDK unterstützen die Einführung einer CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen, damit die bisherigen Anstrengungen nicht gefährdet und jene Unternehmen,