Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten

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unklar. Es ist nicht klar, wer berechtigt ist, eine solche Anrechnung der Behörde zu melden (QAED).

• AEFU, GP, Greenpeace, Pro Natura, Rheinaubund, SES, VCS, WWF fordern, dass im

Rahmen von freiwilligen Massnahmen erstandene Emissionszertifikate nur in demjenigen Sektor anrechenbar sind, in dem die inländische Reduktion der freiwilligen Massnahme erzielt wurde. Ansonsten besteht die Gefahr, dass „überschüssige Zertifikate“ transferiert werden und inländischen Reduktionsanstrengungen im anderen Sektor negativ

beeinflusst werden.

Anforderungen an die Qualität der Zertifikate

• CVP verlangt die Einschränkung ausländischer Zertifikate auf Projekte, welche auch

nach der schweizerischen Gesetzgebung umgesetzt werden könnten.

• AEFU, GP, Greenpeace, Pro Natura, Rheinaubund, SES, VCS, WWF wollen nur

projektbezogene Anstrengungen zulassen, die auf eine echte Reduktion der CO2-

Emissionen an der Quelle abzielen. Als anrechenbare Projekttypen qualifizieren sich insbesondere Energieprojekte zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ersatz von fossilen Energieträgern und zur Förderung von neuen erneuerbaren Energien. Der „Gold Standard“ ist einzuhalten.

• SP fordert die Überprüfung der Auslandprojekte. Die Anrechnung erfolgt erst, wenn ein

Zusatznutzen für die Bevölkerung resultiert, die Energieeffizienz und die erneuerbare Energien gefördert werden und die Projekte nachhaltig sind. Die Auswahl der Projekte ist Bundesaufgabe.

• AEFU, GP, Greenpeace, Pro Natura, Rheinaubund, SES, SP, VCS, WWF fordern den

Ausschluss von Emissionszertifikaten aus „Hot Air“-Beständen, „Senken“, sog.

Energieplantagen, „End of pipe“-Projekten und grossen Wassernutzungsprojekten.

3.2 Anhang 2: Regeln über die CO2-Abgabe

Abgabebefreiung für Unternehmen mit Verpflichtung (Art. 9 CO2-G)

WEKO ruft in Erinnerung, dass bei Anforderungen und Ausgestaltung von Verpflichtungen die Gleichbehandlung der Verursacher von CO2-Emissionen zu gewährleisten ist. Da

Unternehmen mit Begrenzungsverpflichtung die Möglichkeit zur Teilnahme am

Emissionshandel erhalten, muss sichergestellt werden, dass kleine und weniger

energieintensive Unternehmen, die nur gemeinsam eine Abgabebefreiung erwirken können, nicht durch grösseren administrativen Aufwand diskriminiert werden. Auch wenn die

befreiten Unternehmen die in ihren Massnahmeplänen festgehaltenen CO2-Reduktionen einhalten müssen, muss darauf geachtet werden, dass es nicht aufgrund der Betriebsgrösse zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleinerer Unternehmen kommt.

Zielgrössen und Ermittlung von Zielgrössen:

• SBV weist auf die Problematik hin, dass keine Kennzahl entsteht, falls sich der

Energieinput eines Unternehmens nicht einfach durch dessen Output dividieren lässt.

Berichterstattung und Monitoring:

• Coop, KERAMIK beantragen, die Frist zur Einreichung der Daten auf den 30. Juni statt

auf den 1. Juni festzusetzen.

• AEFU, GP, Greenpeace, Pro Natura, Rheinaubund, SES, VCS, WWF verlangen von

Unternehmen, die sich von einer Abgabe befreien lassen (SKS) und sich am