Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten

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Diskussion der Varianten angemessen berücksichtigt werden. SP fordert zudem, dass die Energieeffizienzsteigerung so intensiv wie möglich gefördert und die Massnahmen möglichst im Inland realisiert werden. Mit jedem Jahr Verzögerung der Einführung einer CO2-Abgabe steigen die notwendigen Abgabesätze um 20 Prozent.

SP begrüsst eine Verminderung des Tanktourismus. Sie hält es für richtig, dass zur

Kompensation der Ertragsausfälle beim Benzintourismus die Mineralölsteuer um einige Rappen erhöht wird. SP könnte sich generell vorstellen, anstelle einer hoch angesetzten CO2-Abgabe auf Treibstoffen die Mineralölsteuer zu erhöhen. Die erwirtschafteten Mittel sind dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs, insbesondere des Regionalverkehrs, zuzuführen.

Die Befürworter der Variante 1 sprechen sich unter anderem gegen Variante 2 aus, weil eine Anpassung des CO2-Gesetzes notwendig ist. CSP und GP betonen zudem, dass neben Varianten 3 und 4 auch Variante 2 gegen die Marrakesh-Accords verstösst, da zu wenig CO2-Reduktion im Inland erfolgt. SP macht geltend, dass die Zweckbindung nur

Abgabepflichtige belastet. Abgabebefreite Unternehmen zahlen nichts, profitieren allerdings direkt oder indirekt von den so finanzierten Leistungen, sei es über Subventionen oder über den Einkauf von Zertifikaten.

Einer Zweckbindung der Mittel im Sinne einer Förderabgabe könnte die SP beispielsweise in Kombination mit Variante 1 zustimmen. Voraussetzung ist unter anderem eine Verankerung im Energiegesetz, eine gegenüber dem CO2-Gesetz breitere Bemessungsbasis, eine

Verwendung der Mittel im Inland und keine zeitliche Befristung. Bei der Kombination einer CO2-Abgabe mit einer Förderabgabe werden folgende Abgabesätze vorgeschlagen: CO2- Abgabe auf Brennstoffen 9 Rappen pro Liter, CO2-Abgabe auf Treibstoffen ab 2006

10 Rappen und ab 2008 20 Rappen pro Liter.

CSP, GP, SP betonen, dass Variante 1, im Gegensatz zu den Varianten mit Klimarappen, dem geltenden Recht und den internationalen Vorgaben entspricht und der Klimarappen gegen Art. 2 Abs. 2 des CO2-Gesetzes verstösst. GP und SP halten zudem die private Verteilung der Mittel aus dem Klimarappen für unakzeptabel. SP behält sich vor, den

Klimarappen auch mit juristischen Mitteln zu bekämpfen.

Variante 3:

CVP spricht sich für Variante 3 aus.

CVP befürwortet eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Der Brennstoffverbrauch sinkt durch bauliche Massnahmen erheblich, innovative Branchen werden gefördert und die

Anstrengungen jener Unternehmen, die bereits freiwillige Massnahmen getroffen haben,

werden nicht untergraben.

CVP lehnt allerdings eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen ab, da diese insbesondere den ländlichen Raum hart trifft und sich im Gegensatz zu einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen negativ auf die Volkswirtschaft auswirkt. CVP unterstützt den Klimarappen auf Treibstoffen, falls die Einnahmen mehrheitlich für Reduktionsmassnahmen in der Schweiz verwendet werden. Damit bleiben die gesundheitspolitischen und volkswirtschaftlichen Vorteile einer Inlandreduktion erhalten.

CVP betont zudem, dass die Rechtsgrundlage für die Einführung des Klimarappens geklärt werden muss.

Variante 4:

EDU und FDP sprechen sich für Variante 4 aus.

FDP argumentiert, dass die Phase der Freiwilligkeit nicht frühzeitig beendet werden darf. Mit dem Klimarappen besteht die Möglichkeit, die flexiblen Mechanismen zu nutzen und die Reduktionsziele möglichst kostengünstig zu erreichen. FDP betont zudem den