Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten
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WKK lehnt alle Varianten ab, weil diese den durch WKK-Anlagen erzeugten Strom
gegenüber ausländischem Strom, welcher in thermischen Kraftwerken erzeugt wird,
zusätzlich belasten.
Industrie
Variante 1:
SGCI befürwortet Variante 1, da die Spielregeln nicht während des Spiels in
unvorhergesehener Weise geändert werden dürfen. Der Klimarappen entspricht nicht den sieben zentralen Anforderungen der SGCI an Lenkungsabgaben. Er desavouiert die
Unternehmen der Energieplattform Chemie, die eine verpflichtungsfähige Vereinbarung abgeschlossen haben, und gefährdet die bisherigen freiwilligen Massnahmen wie auch den gesamten Zielvereinbarungsprozess. Im Weiteren stellt der Klimarappen eine reine Steuer auf Energie dar und ist aus Sicht der Energieverbraucher auch keine freiwillige Massnahme. SGCI lehnt Variante 2 ab, da die Teilzweckbindung dem Grundsatz der
Aufkommensneutralität widerspricht.
Variante 4:
cemsuisse, IGEB, KVS, swissmem, TVS, ZPK sprechen sich für Variante 4 aus, da der Klimarappen eine freiwillige, gesetzeskonforme und zielführende Massnahme ist sowie die volkswirtschaftlich kostengünstigste und effizienteste Lösung darstellt.
cemsuisse, swissmem betonen die Wichtigkeit der Nutzbarmachung der flexiblen
Mechanismen und sprechen sich für eine EU-kongruente Lösung aus.
cemsuisse weist darauf hin, dass die Erträge aus dem Klimarappen ebenfalls zur
Unterstützung massgebender Reduktionsmassnahmen im Inland verwendet werden, damit dem Anspruch eines hohen Inlandanteils gerecht wird. Zusätzlich zu bereits initiierten und fortlaufend umgesetzten Massnahmen sollte die zu gründende Klimaagentur ebenfalls neue innovative Projekte fördern, wie beispielsweise das ETH-Projekt "Capture and Storage of CO2".
IGEB, TVS, ZPK, fordern, dass die Reduktionsleistung der IGEB- / ZPK- und Textilbetriebe innerhalb der EnAW als förderungswürdige Inlandmassnahme der neu zu schaffenden Klimaagentur anerkannt wird. Für IGEB ist dabei denkbar, dass deren Beiträge an die Klimaagentur gesenkt oder gestrichen und/oder die effektiv erreichten CO2-Reduktion abgegolten werden. Jedenfalls ist eine rechtsverbindliche Möglichkeit zu schaffen, um die über den Zielwerten realisierten CO2-Einsparungen im Rahmen eines Handels von
„Zertifikaten“ oder von „Gutschriften“ national und international veräussern zu können (IGEB, TVS, ZPK). IGEB, ZPK fordern zudem, dass die von den IGEB-Betrieben mit Blick auf die glaubwürdige Abgabedrohung bereits getätigten Investitionen zu entschädigen sind.
Gemäss swissmem reicht es, den im Inland eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu verfolgen und die Umsetzung mit Anreizen, wie beispielsweise mit Mitteln aus dem
Klimarappen, zu unterstützen. Bei swissmem liegt ein Konzept bereit, wie mit einem
wirtschaftsorientierten Energiefonds ein mittel- bis langfristiger Beitrag zur Verbesserung von Energieeffizienz und CO2-Bilanz geleistet werden kann.
Die Argumente der Befürworter von Variante 4 gegen die Varianten mit einer CO2-Abgabe entsprechen mehrheitlich jener von economiesuisse und EV. cemsuisse, IGEB, KVS,
swissmem, TVS, ZPK betonen die unverträgliche Belastung des Werkplatzes zugunsten der Dienstleistungen. Im Weiteren wird eine Gefährdung der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Unternehmen befürchtet.