Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/81: Verringerung des CO2-Ausstosses · 30 Seiten

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Dichte an umweltbelastenden Tätigkeiten auf wirksame und verursachergerechte

Instrumente angewiesen. chGemeinden weist zudem darauf hin, dass der grösste CO2- Ausstoss zwar in den Zentren stattfindet, die Auswirkungen der Klimaerwärmung aber hauptsächlich die Berggebiete trifft. Die Interessen der Bergebiete und die Mindereinnahmen des Bundes bei der Mineralölsteuer, vor allem im Hinblick auf die Entlastungsprogramme, sind bei der konkreten Ausgestaltung der Variante 1 zu berücksichtigen.

OcCC, ProClim sprechen sich aus folgenden Gründen für Variante 1 aus:

• Klimaschutzziele: Zur Erreichung der Ziele im Klimaschutz sind erhebliche

Emissionsreduktionen in den Industrieländern unabdingbar. Dem Klimarappen fehlt eine Langzeit-Perspektive.

• Die Klimaänderung ist hauptsächlich durch die Industriestaaten verursacht. Die

Industrieländer müssen daher nach dem Verursacherprinzip primär ihre eigenen

Emissionen senken.

• Durch die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe werden Anreize zur Effizienzsteigerung bei

der Energienutzung und -umwandlung geschaffen. Eine grössere Energieeffizienz führt mittelfristig in der Wirtschaft zu tieferen Energiekosten und senkt die Abhängigkeit von Importenergien, insbesondere vom Erdöl.

• Die Abgabe hat sekundäre Nutzenvorteile, wie die Verminderung der Luftverschmutzung

(weniger Gesundheitsschäden, verminderte Korrosion und Ernteausfälle) und

technologische Innovation mit zusätzlichen Arbeitsplätzen (ressourceneffiziente

Technologien, erneuerbare Energien).

• Verzicht auf eine CO2-Abgabe setzt angesichts der absehbaren Entwicklungen

(steigende Energiepreise, strengere Emissionsvorschriften) falsche Signale für die Wirtschaft (insbesondere für Technologieproduzenten) und für andere Länder.

• Mit dem Klimarappen scheint die Teilnahme am EU-Emissionshandelssystem nicht

möglich, da dies bindende Rechtsverpflichtungen voraussetzt. Bei der Einführung der CO2-Abgabe ist diese wichtige Vorbedingung erfüllt.

SATW spricht sich grundsätzlich für eine Kombination der Variante 1 mit Variante 3 aus:

Eine CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen in Kombination mit einem Klimarappen entfaltet eine optimale Lenkungs- und Förderwirkung. Aufgrund der geringen politischen Chance dieser Kombination unterstützt SATW klar Variante 1, da diese das CO2-Gesetz direkt und konsequent umsetzt.

SBB spricht sich für Variante 1 aus, welche die grössten Anreize für eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene ausübt. Zudem werden die Reduktionsziele so hauptsächlich in der Schweiz erfüllt.

Gegen Variante 2 spricht für OcCC, ProCllim, SATW die notwendige Gesetzesänderung. Gemäss OcCC, ProClim sprechen für Variante 3 und 4 zwar die kurzfristigen

finanzpolitischen Vorteile für den Bund und die geringere Belastung einzelner

Wirtschaftbranchen, die erwähnten Nachteile überwiegen jedoch bei weitem. OcCC, SATW sind gegen Variante 4, da diese die Anstrengungen zur CO2-Reduktion der Wirtschaft im Rahmen von verpflichtungstauglichen Zielvereinbarungen unterläuft und die CO2-Reduktion nicht hauptsächlich im Inland stattfindet.

EFS, OeKU, SKF betonen, dass mit dem Klimarappen im Verkehrsbereich, wo der grösste Handlungsbedarf besteht, praktisch keine CO2-Reduktion im Inland erreicht. Sie weisen zudem darauf hin, dass der Klimarappen ein Sonderinteresse der Erdölvereinigung ist, das im Zusammenhang mit der Klimafrage hinter dem Gemeinwohl zurückzustehen hat. OeKU erwähnt, dass der Klimarappen als freiwillige Massnahme, zusätzlich zu Variante 1, allenfalls sinnvoll sein kann.