Vorlage BSV
Vernehmlassung 2005/102: Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) / Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 36 Seiten
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Anhang 32 (Art. 100)
Prüfprogramm für Sportboote
Abs. 1 Bst. c
1 Neben dem Nachweis der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen nach Anhang I der EG-Richtlinie15 sind zusätzlich die Anforderungen an Sportboote nach Artikel 107 (Grundsatz) nach dem folgenden Programm zu prüfen. c. Geräuschmessprotokoll Das Geräuschmessprotokoll bestätigt die Messung des Betriebsgeräusches an Sportbooten mit einer Leistung des einzelnen Motors von mehr als
40 kW gemäss Artikel 109 Absatz 1 und Anhang 10.
15ABl. Nr. L 164 vom 30.6.1994, S. 15; zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/44/EG
des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Juni 2003 (ABl. L 214 vom
26.8.2003, S. 18). Der Text der Richtlinie kann beim Euro Info Center Schweiz, OSEC, Stampfenbachstr. 85 , 8035 Zürich, Internet: www.osec.ch/eics, bezogen oder auf der Internetadresse der offiziellen EU- Datenbank (www.europa.eu.int/eur-lex) eingesehen werden.