Vorlage BSV
Vernehmlassung 2005/102: Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) / Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 36 Seiten
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Anhang 14 (Art. 144 und 145) Freibordberechnung für Güterschiffe mit Sprung und Aufbauten
Ziff. 1 Der Freibord der Güterschiffe mit Sprung und Aufbauten errechnet sich nach der Formel:
k1 • se1 + k2 • se2
F = Fo •(1 − c) −
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wobei
∑le 3le1 3le2
c = ; k1 =1 − und k2 =1−
L L L
In der Formel bedeutet:
Fo den Freibord nach Artikel 144 Absatz 2 in cm;
c den Korrekturfakor für die Aufbauten;
k1 den Korrekturfaktor für den Sprung vorn;
k2 den Korrekturfaktor für den Sprung hinten;
se1 den wirksamen Sprung vorn in cm;
se2 den Wirksamen Sprung hinten in cm;
le die wirksame Länge der einzelnen Aufbauten in m;
Σ le die wirksame Länge aller Aufbauten in m;
le1 die wirksame Länge der vorderen Aufbauten, soweit diese zwischen
dem vorderen Schiffsende und 0,35 L von diesem Ende liegen, in m;
le2 die wirksame Länge der hinteren Aufbauten, soweit diese zwischen dem
hinteren Schiffsende und 0,25 L von diesem Ende liegen, in m:
L die Länge des Schiffskörpers nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b