Vorlage BSV

Vernehmlassung 2005/102: Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) / Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 36 Seiten

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Anhang 14 (Art. 144 und 145) Freibordberechnung für Güterschiffe mit Sprung und Aufbauten

Ziff. 1 Der Freibord der Güterschiffe mit Sprung und Aufbauten errechnet sich nach der Formel:

k1 • se1 + k2 • se2

F = Fo •(1 − c) −

15

wobei

∑le 3le1 3le2

c = ; k1 =1 − und k2 =1−

L L L

In der Formel bedeutet:

Fo den Freibord nach Artikel 144 Absatz 2 in cm;

c den Korrekturfakor für die Aufbauten;

k1 den Korrekturfaktor für den Sprung vorn;

k2 den Korrekturfaktor für den Sprung hinten;

se1 den wirksamen Sprung vorn in cm;

se2 den Wirksamen Sprung hinten in cm;

le die wirksame Länge der einzelnen Aufbauten in m;

Σ le die wirksame Länge aller Aufbauten in m;

le1 die wirksame Länge der vorderen Aufbauten, soweit diese zwischen

dem vorderen Schiffsende und 0,35 L von diesem Ende liegen, in m;

le2 die wirksame Länge der hinteren Aufbauten, soweit diese zwischen dem

hinteren Schiffsende und 0,25 L von diesem Ende liegen, in m:

L die Länge des Schiffskörpers nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b