Vorlage BSV
Vernehmlassung 2005/102: Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) / Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 36 Seiten
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Anhang 31 (Art. 148j)
Konformitätserklärung
1. Die Erklärung der Konformität mit Abschnitt 46 dieser Verordnung ist beizu-
fügen:
a. dem Sportboot; sie muss sich in dem Handbuch für den Eigner befinden;
b. den in Anhang II zur EG-Richtlinie14 genannten Bauteilen;
c. den Antriebsmotoren; sie muss sich im Handbuch für den Eigner befinden.
2. Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
a. Namen und Adresse des Herstellers oder seines in der Schweiz
niedergelassenen Vertreters;
b. Beschreibung des Sportbootes, des Bauteils bzw. des Antriebsmotors;
c. Bezugnahme auf die verwendeten einschlägigen, nach Artikel 148g
Absatz 2 bezeichneten Normen oder Bezugnahme auf die Spezifizierung, für welche die Konformität erklärt wird;
d. allenfalls Bezugnahme auf die von einer nach Artikel 148i akkreditierten, anerkannten oder ermächtigten Stelle ausgestellte Baumusterprüfbescheinigung;
e. allenfalls Namen und Adresse der akkreditierten, anerkannten oder
ermächtigten Stelle;
f. Identifikation des Unterzeichners, der zur rechtsverbindlichen
Unterzeichnung für den Hersteller oder seinen in der Schweiz
niedergelassenen Bevollmächtigten befugt ist;
g. für Bauteile eine Erklärung, dass sie die grundlegenden
Sicherheitsanforderung erfüllen.
3. Im Fall von:
a. Innenbordmotoren von Motoren mit Z-Antrieb ohne integriertes
Abgassystem;
b. nach der Richtlinie 97/68/EG typgenehmigten Motoren die die Werte der Stufe II gemäss Anhang I Nummer 4.2.3 der genannten Richtlinie einhalten und
c. nach der Richtlinie 88/77/EWG typgenehmigten Motoren
14 ABl. Nr. L 164 vom 30.6.1994, S. 15; zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Juni 2003 (ABl. L 214 vom 26.8.2003, S. 18). Der Text der Richtlinie kann beim Euro Info Center Schweiz, OSEC, Stampfenbachstr. 85 , 8035 Zürich, Internet: www.osec.ch/eics, bezogen oder auf der Internetadresse der offiziellen EU- Datenbank (www.europa.eu.int/eur-lex) eingesehen werden.