Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 29 Seiten
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c. Trägerschaften und Leitungen der vom BJ anerkannten Institutionen
Das BJW-BE sieht die Umsetzung per 2008 als zeitlich zu knapp bemessen an. Es wird nächstes Jahr mit dem Kanton seinen Leistungsvertrag erneuern und erachtet es als sinnvoll, wenn der Bund seinen Leistungsvertrag mit dem Kanton erst nach dessen Vorliegen auf kantonaler Ebene abschliesst.
Das HG-GE fordert eine Übergangsregelung mit Finanzgarantie.
Die FJF-VD spricht sich gegen das hohe Tempo der Umsetzung aus.
Die zkj-ZH als grösste private Trägerschaft im Kanton Zürich fordert eine Übergangsregelung, die Finanzsicherheit bietet.
d. Synopse
Verbände und Trägerschaften Ebene Kantone Vereinigungen und Leitungen Mehrheitliche
SAS-JU
Zustimmung Keine Bemerkung
Zustimmung mit gros-
sen Vorbehalten
Ablehnung und/oder SODK, BL, BS, BJW-BE, HG-GE,
Integras, AVOP-VD
Alternativvorschlag BE, FR, NE, SG FJF-VD, zkj-ZH