Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 29 Seiten

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7. Stellungnahmen zum gewählten Verfahren der Anhörung/ Diverses

a. Ebene Kantone

Die SODK ist erstaunt über das Vorgehen des EJPD. Sie beantragt, eine offizielle Vernehmlassung bei den Kantonsregierungen durchzuführen und eine der Sommerferienzeit angepasste Vernehmlassungsfrist vorzusehen. Dies wurde vom BJ mit dem Schreiben vom 13. Juli abgelehnt.

Der Kanton BL ist irritiert über das Vorgehen. Im Gegensatz zu den anderen NFA-bedingten Verordnungsänderungen wurde hier nur eine Anhörung und keine Vernehmlassung durchgeführt. Als Adressaten auf Seiten der Kantone sind weder die Regierungen, noch die Vorstehenden der Direktionen begrüsst worden, sondern nur die kantonalen Verwaltungsstellen. Die NFA-Projektleitung auf Bundesebene wurde nicht begrüsst. Die zuständige Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) figuriert ebenfalls nicht auf der Adressatenliste. Der Kanton BL rechnet mit einem jährlichen Mehraufwand von ca. 1.5 Mio. Fr. (Saldo für die Mehrausgaben für den Erhalt der Bundesbeiträge und der Beitragskürzungen) und rügt die fehlende Transparenz des Bundes gegenüber den Kantonen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen.

Der Kanton BS ist sehr befremdet, dass für eine Verordnungsänderung mit derart weit reichenden finanziellen Konsequenzen für die Kantone nicht eine ordentliche Vernehmlassung mit ausreichender Frist durchgeführt wurde. Die Kantonsregierungen wurden erst informiert, nachdem die Institutionen und Trägerschaften und kantonalen Verwaltungen angeschrieben wurden.

Der Kanton BE stuft die Verordnungsänderungen als einschneidend ein und geht von einer Mehrbelastung des kantonalen Budgets aus. Deshalb bemängelt er die Unterlassung einer Vernehmlassung. Seiner Meinung nach handelt es sich bei den Änderungen um einen Eingriff des Bundes in die Kantonshoheit (der Bund finanziert rund 25% der Kosten, der Kanton grösstenteils den Rest) – was verfahrensmässig Beachtung finden müsse.

Der Kanton NE ist erstaunt, dass kein offizielles Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonsregierungen durchgeführt wurde. Er verlangt eine breite Vernehmlassung.

b. Verbände und Vereinigungen

Keine Stellungnahmen.

c. Trägerschaften und Leitungen der vom BJ anerkannten Institutionen

Keine Stellungnahmen.

d. Diverses

Die Kantone BL und das DSG-LU fordern, dass in Artikel 1 Buchstabe a LSMG der veraltetet Begriff Arbeitserziehungsanstalt ersetzt wird. Es sei auf eine einheitliche Terminologie zu achten.