Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 29 Seiten
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Gewaltbereitschaft der Eingewiesenen sollen 550% berechnet werden, der Zuschlag für geschlossene Wohngruppen soll in diesem Fall nur noch 120% betragen.
Die Kantone BL und BS lehnen dieses Berechnungsmodell ab und fordern eine Platzkostenpauschale pro definiertem Leistungsangebot mit einer Abstufung nach effektiver Belegung. Die institutionelle Organisation wäre dann Sache des Kantons. Der Kanton müsste regelmässig nachweisen, dass die Bundesvorgaben erfüllt werden. Der Bund würde sich darauf beschränken, stichprobenartig die konkrete Umsetzung in den Institutionen zu überprüfen. Nur so würden Doppelspurigkeiten ausgemerzt. Das vorliegende Modell zementiert gemäss den Kantonen BL und BS, dem JDK-LU und der SJ-NE bestehende Strukturen, sei unflexibel und könne auf dynamische Entwicklungen nicht reagieren. Insbesondere die Spezialeinrichtungen verlieren massiv an Subventionen, währenddem traditionelle Institutionen gut in das Raster passen. Die zunehmende Öffnung und Differenzierung der Angebote werde verhindert, wobei solche Angebote unter Umständen kostengünstiger und wirkungsvoller seien.
Die BeoB-BE bedauert, dass der Entwurf der LSMV den besonderen Bedürfnissen nicht gruppentauglicher Jugendlicher nicht mehr gerecht wird.
Für das SA-OW ist unklar, ob 450% pro Gruppe genügen.
Das OJ-GE kritisiert die Dotationen als Minimaldotationen.
Die folgenden Teilnehmenden der Anhörung sind der Meinung, dass die pro Gruppe vorgeschlagene Personaldotation von 450% nicht ausreicht. Falls angegeben, steht in Klammer jeweils die neu geforderte Personaldotation. Diese Berechnungen basieren auf den Anforderungen der Doppelpräsenz des erzieherischen Personals zu pädagogisch intensiven Zeiten, der ganzjährigen Öffnungszeiten, der Ausbildungsverantwortung usw.: AJV-ZH, AGOER (600%), AVOP-VD (550-600%), CURAVIVA (500%), Integras (550%), JHL (550%), BWH-BS (500-550%; ausserdem sollen die institutionsexternen Gruppen mit Kleinsteinrichtungen gleichgesetzt werden), HG-GE (550%), JDK-LU, THS-LU (550-900% in Funktion von Gruppengrösse und Schwierigkeitsgrad Klientel), JF-OW (550%), FJF-VD (600%), zkj-ZH
(550%).
Der Kanton VS ist der Meinung, dass die Personaldotationen eher zu hoch gewertet worden sind und insbesondere der Minimalanspruch von 400% pro Gruppe zu hoch ist. Dies muss seiner Meinung nach neu beurteilt werden. Ebenso ist es für die SJ-NE nicht nachvollziehbar, warum eine Gruppe, die über weniger als 400% verfügt, nicht als beitragsberechtigtes Angebot anerkannt wird. Sie verlangt, dass grössere Institutionen aufgrund ihrer Synergieeffekte auch eine tiefere Peronaldotation ausweisen können. Für die CP-VS ist die Personaldotations-Berechnung zu eng. Die CP-VS verfügt nicht über die erforderliche Minimaldotation und müsste aufstocken, gleichzeitig würde sie Subventionen wegen der neuen Quotenberechnungsart verlieren. Der Kanton und die Institution sind ihrer Meinung nach in jedem Fall finanzielle Verlierer.
CURAVIVA, HEBL; das HG-GE und das JDK-LU bemängeln, dass der Anteil der Leitungspersonen, die ja über eine anerkannte Ausbildungen verfügen müssen, in der Grunddotation pro Gruppe zu wenig berücksichtigt sei. Das HG-GE geht davon aus, dass pro Gruppe mindestens 50% für die Leitung einberechnet werden muss.
Von den weiter unten aufgelisteten Anhörungsteilnehmenden wird kritisiert, dass Spezialistinnen und Spezialisten im therapeutischen Bereich sowie der Supervision im Berechnungsmodell nicht mit eigens vorgesehenen Stellenprozenten berücksichtigt werden. Für diese Anhörungsteilnehmenden sind insbesondere therapeutische Leistungen im stationären Bereich unumgänglich. Einerseits werde dadurch ein grosser Abklärungsbeitrag geleistet, andererseits helfen diese Fachleute Spätfolgen zu reduzieren. Supervision sei zudem als
qualitätssichernde Massnahme zwingend: