Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 29 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

Der Basler Frauenverein am Heuberg (BFV-BS), zuständig für die Institutionen „Kinderheim Lindenberg“, „Schifferkinderheim“ sowie „Durchgangsheim Im Vogelsang“, begrüsst den Systemwechsel und steht im Allgemeinen hinter dem vorgeschlagenen Modell.

Das Bürgerliche Waisenhaus (BWH-BS) bejaht den Systemwechsel und dass der Kanton vermehrt in die Pflicht genommen wird. Insbesondere erwähnt es Verbesserungen in folgenden Bereichen: Rückgang des administrativen Aufwands, Planung, Qualitätssicherung, Budgetplanung. Es sieht jedoch Risiken in der zu grossen regionalen politischen Abhängigkeit, der Konzentration der Kompetenzen bei den Kantonen, der Förderung von kurzen Platzierung ohne Entwicklung und Kontinuität. Es rügt die geringe Erfahrung punkto Anwendung des neuen Jugendstrafrechts.

Das Hospice géneral (HG-GE) rechnet mit finanziellen Einbussen und nimmt nicht grundsätzlich Stellung.

Das Jugenddorf Knutwil (JDK-LU) beurteilt das neue Pauschalierungsmodell als zu wenig differenziert, da es vor allem herkömmliche Strukturen zementiert und eine zunehmende Öffnung der Angebote verhindert.

Das Therapieheim Sonnenblick (THS-LU) begrüsst im Grundsatz die Pauschalierung und ist der Überzeugung, dass dadurch der Kanton in seiner Rolle gestärkt wird. Es fürchtet jedoch, dass bestimmte Vorgaben des Bundes vom Kanton als Maximalvariante eingesetzt werden und demnach Qualitätseinbussen zu erwarten sind. Das gewählte Modell ist jedoch für das THS-LU zu unflexibel und kann die individuellen Personalbedürfnisse von Spezialeinrichtungen zuwenig berücksichtigen.

Die Sombaille jeunesse (SJ-NE) und das Juvenat der Franziskaner (JF-OW) beziehen nicht grundlegend Stellung zum Systemwechsel.

Die Fondation Bellet des Foyer du Servan (FBS-VD) begrüsst die administrativen Vereinfachungen.

Die Fondation jeunesse et familles (FJF-VD) stimmt den neuen Methode und den damit einhergehenden administrativen Vereinfachungen zu, bedauert jedoch den finanziellen Rückzug des Bundes. Für die FJF-VD waren die Rolle und der Einfluss des Bundes bislang

z. T. ausschlaggebend für die Beibehaltung der Qualität in diesem Bereich.

Die Cité Printemps (CP-VS) begrüsst die administrativen Vereinfachungen, verweist allerdings auf mehrere Schwierigkeiten in der Umsetzung des neuen Modells.

Die Stiftung Albisbrunn (SA-ZH) nimmt nicht grundsätzlich Stellung zum Systemwechsel.

Die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime (zkj-ZH) als grösste private Trägerschaft im Kanton Zürich ist grundsätzlich mit dem Systemwechsel einverstanden. Die Fokussierung des Pauschalierungsmodells auf das Angebot erachtet sie als gut. Sie stellt eine Stärkung der Rolle des Kantons fest und ist gleichzeitig besorgt über das forsche Tempo.