Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 29 Seiten

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- Kanton BL (für das MZA-BL bedeute die Streichung des therapeutischen Angebotes von

der Subventionierung einen Ausfall von Fr. 400'000.— jährlich);

- Kanton BE (fordert pro Platz fünf Stellenprozente für therapeutische Leistungen);

- OJ-GE; CURAVIVA; HG-GE (bedauern es, dass PraktikantInnen nicht mehr subventi-

onsberechtigt sind);

- DSG-LU; HEBL (beantragen, dass für überregional wichtige Spezialinstitutionen im Straf-

und Massnahmenvollzug, welche hohe Subventionseinbussen haben, Sonderregelungen getroffen werden);

- AJV-ZH; LIwJ (SpezialistInnen, welche für die Spezialisierung der Institution und die

Erstellung von Gutachten unabdingbar seien, müssten in den Berechnungsgrundlagen berücksichtigt werden);

- BJW-BE; BeoB-BE (bedauern, dass das neue System keine Anreize für den dringend

nötigen Ausbau therapeutischer und deliktspezifischer Arbeit mit den Eingewiesenen schaffe);

- VSR-BE; MZA-BL (fordern die Einführung eines Zusatzangebotes «Psychotherapie» mit

150% pro Gruppe);

- THS-LU (weist darauf hin, dass insbesondere junge Frauen oftmals an unauffälligeren

Formen psychischer Störungen leiden, welche es frühzeitig zu erkennen und zu behandeln gilt. Deshalb beantragt das THS-LU den Einbezug von SpezialistInnen in die Beitragsberechnung und zwar in Abhängigkeit von Grösse und Angebot; dieser Zuschlag soll mindestens dem Aufwand von geschlossenen Abteilungen entsprechenden);

- SJ-NE;

- SA-ZH (fordert die Einführung von 5% pro Platz für therapeutische Leistungen).

Die Kantone BL und BS rügen den totalen Rückzug aus der Subventionierung der schulischen Aufwände. Die grosse Qualität der Schulheime liege in der engen Zusammenarbeit der Bereiche Sozialpädagogik und Schule. So arbeiten SozialpädagogInnen in der Schule mit und Lehrpersonen engagieren sich in der unterrichtsfreien Zeit. Eine Abgeltung dieser wichtigen Leistungen wäre im Rahmen eines Zuschlages für die Tagesstruktur angemessen. Die HEBL fordert insbesondere einen Beitrag für Lehrkräfte mit einer Zusatzausbildung in schulischer Heilpädagogik, da diese Leistung über diejenige der normalen Beschulung hinausgehe. Die CURAVIVA und die LIwJ fordern, für die interne Tagesstruktur 250% zu berechnen, falls 50% durch Lehrerkräfte abgedeckt werden. Lehrpersonen seien in diesem Zusammenhang unabdingbar, da sie einen grossen Beitrag zur Resozialisierung böten. Der heiminterne Schulunterricht soll gemäss VSR-BE auch für die Jugendlichen subventioniert werden, welche die obligatorische Schulpflicht noch nicht erfüllt haben. Das OP-GE weist zudem darauf hin, dass gerade im geschlossenen Bereich die Leistungen der Schule unabdingbar sind. Ausserdem fragt es sich, wie im vorliegenden Modell die Zusatzleistungen im Bezug auf die internen Ateliers abgegolten werden.

Gemäss dem BFV-BS und dem JDK-LU müsste eine Differenzierung zwischen der Personaldotation für Kinder- und Jugendgruppen gemacht werden, da sich diese Klientengruppen stark unterscheiden.

Das AJB-ZH regt an, die spezielle Personalsituation von Durchgangsheimen nochmals zu prüfen und allenfalls einen Zuschlag zu gewähren. Ausserdem schlägt es vor, die Progressionsstufen und die Nachbetreuung separat zu erwähnen. Letzteres wird auch vom JDK-LU gefordert.

Das AJV-ZH fordert, dass ausserhalb des starren Modells für Spezialleistungen (wie z.B. den Freiheitsentzug von Jugendlichen) die Möglichkeit individueller Verhandlungen mit dem BJ bestehen muss.