Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 29 Seiten

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nungsgrundlage den Platz einer Einrichtungsart nimmt. Der Bund würde mit dem Kanton in der Leistungsvereinbarung die Anzahl der Plätze festlegen und die Subventionen auf dieser Grundlage pauschal ausrichten.

Der Kanton BE befürwortet die Einführung von Pauschalen im Rahmen von Leistungsvereinbarungen und stuft diese als zeitgemäss und effizienter (Reduktion von Doppelspurigkeiten und spürbare Reduktion des Verwaltungsaufwandes) ein. Ausserdem werde dadurch die Budgetplanung des Kantons erleichtert. Der Kanton BE erwartet jedoch vom BJ Zurückhaltung beim Erlass von detaillierten Einzelvorschriften und Vorgaben.

Der Kanton FR stellt einen finanziellen Rückzug des Bundes durch die Einführung des neuen Modells fest und rügt gröbere und zu korrigierende Mängel.

Der Kanton GE verweist auf die Stellungnahmen der zuständigen Ämter.

Der Kanton NE unterstützt im Grundsatz den neuen Subventionierungsmodus. Er begrüsst zudem die administrativen Vereinfachungen, rechnet jedoch mit einem grossen Ausfall an Bundessubventionen.

Der Kanton SG begrüsst grundsätzlich die Änderungen und den damit verbundenen Systemwechsel.

Der Kanton TG befürwortet die Einführung einer Pauschale im Rahmen von Leistungsvereinbarungen. Er sieht darin administrative Vereinfachungen unter Beibehaltung der Qualitätssicherung.

Der Kanton TI stützt im Allgemeinen die Einführung des neuen Pauschalmodells.

Der Kanton VS befürwortet grundsätzlich die Einführung des neuen Modells.

Das Secrétariat aux institutions de l’office de la jeunesse (OJ-GE) und das Office penitentaire (OP-GE) des Kantons Genf stellen am Modell gewisse Mängel fest und äussern sich nicht grundsätzlich zum Systemwechsel.

Das Departement Sicherheit und Justiz des Kantons Glarus (DSI-GL) ist mit dem Entwurf einverstanden und erwähnt, dass es über keine anerkannte Institution verfügt und auch keine plant.

Das Kantonale Sozialamt Graubünden (KS-GR) verzichtet auf eine Stellungnahme.

Der Service de l’action social du canton de Jura (SAS-JU) begrüsst das neue Finanzierungsmodell, welches seiner Meinung nach kaum finanzielle und organisatorische Auswirkungen auf den Kanton Jura hat.

Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern (DSG-LU) bejaht grundsätzlich das neue Modell.

Das Sozialamt des Kantons Obwalden (SA-OW) schliesst sich der Meinung der SODK an, dass die geplante Einführung zu kurzfristig sei und innerhalb der Kantone auf politischer Ebene geprüft werden müsse. Das SA-OW unterstützt grundsätzlich die zunehmende Stärkung des Kantons, ist jedoch kaum in der Lage, in so kurzer Zeit die Anforderungen z.B. auf der Planungsebene zu erfüllen.

Das Hochbauamt des Kantons Schaffhausen (HBA-SH) verzichtet auf eine Stellungnahme, da der Kanton keine anerkannte Institution führt.

Das Departement des Innern des Kantons Schwyz (DI-SZ) erbat eine Fristverlängerung bis zum 15. September 2007.

Das Ufficio federale del sostegno a enti e attività per le famiglie e i giovani des Kantons Tessin (UFaG-TI) unterstützt die Einführung des Pauschalmodells in der vorgelegten Form.