Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 29 Seiten
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Der Service de la protection de la jeunesse (SPJ-VD) nimmt nicht grundsätzlich Stellung zur Akzeptanz des Systemwechsels.
Sowohl das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB-ZH) als auch das Amt für Justizvollzug (AJV-ZH) des Kantons Zürich akzeptieren die gewählte, sich auf ihre Institutionen moderat auswirkende Form der Pauschalierung.
b. Verbände und Vereinigungen
Die Association genevoise des organismes d’éducation et de réinsertion (AGOER)
stellt den grossen finanziellen Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der Kinder- und Jugendheime fest. Dies entspreche nicht der NFA-Philosophie, in der der Straf- und Massnahmenvollzug eine Verbundsaufgabe bleiben soll. Ausserdem versteht die AGOER nicht, warum eine solche Sparmassnahme gerade in Zeiten durchgeführt wird, in denen das Bundesbudget mit positiver Bilanz abschliesst, jedoch die Kantonsbudgets sehr belastet sind.
Die Association vaudoise des organismes privés pour enfants, adolescents et adultes
en difficulté (AVOP-VD) stimmt der Absicht des Bundes zu, administrative Abläufe zu vereinfachen.
Der Verband Heime und Institutionen Schweiz (CURAVIVA) ist mit dem Systemwechsel von der Finanzierung des ausgebildeten Personals zu einer Finanzierung des Angebotes grundsätzlich einverstanden. Er begrüsst die Ziele der Qualitätssicherung, der Förderung der kantonalen Planung und das Verringern des administrativen Aufwandes. Trotzdem sieht er in der unmittelbar plausiblen Einfachheit des neuen Bemessungssystems die Gefahr der mangelnden Differenzierungsmöglichkeiten. Weiter befürchtet er, dass sich bestimmte Kantone aufgrund deutlich verminderter Bundessubventionen zugunsten kantonaler Freiheiten aus dem System ausklinken und sich gleichzeitig von den sinnvollen Qualitätsvorgaben des Bundes verabschieden könnten.
Die Konferenz der Heimleiterinnen und Heimleiter der Kinder- und Jugendheime im
stationären Bereich Baselland (HEBL) ist grundsätzlich mit dem Systemwechsel einverstanden und befürwortet insbesondere die Weiterführung der Qualitätssicherung durch den Bund sowie administrative Vereinfachung.
Der Schweizerische Fachverband der Sozial- und Sonderpädagogik (Integras) ist grundsätzlich mit dem Systemwechsel einverstanden.
Die Vereinigung der JugendheimleiterInnen der deutschsprachigen Schweiz (JHL)
kommt zum Schluss, dass mit der neuen Verordnung ein gutes Modell erarbeitet worden sei. Begrüsst wird die Stützung der Qualität, die administrative Entlastung, dass die Kantone über die Leistungsvereinbarungen in die Pflicht genommen werden sowie dass mit der kantonalen Planung mehr Rechtssicherheit für private Institutionen gewährleistet wird.
Die Arbeitsgemeinschaft der Leitungen der Institutionen für weibliche Jugendliche
(LIwJ) ist grundsätzlich mit dem Wechsel einverstanden und begrüsst die Ziele Qualitätssicherung, Förderung der kantonalen Planung sowie Verringern des administrativen Aufwandes. Die LlwJ sieht diese Ziele jedoch durch einzelne Neuerung gefährdet.
c. Trägerschaften und Leitungen der vom BJ anerkannten Institutionen
Die Beobachtungsstation Bolligen (BeoB-BE) ist im Grundsatz mit den beabsichtigten Veränderungen einverstanden.
Das Burgerliche Jugendwohnheim Schosshalde (BJW-BE) unterstützt die Einführung des Pauschalierungsmodells.
Die Viktoria-Stiftung Richigen (VSR-BE) hat grundsätzlich keine Einwände gegen eine Pauschalierung und eine Vereinfachung der Betragsberechnung.