Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 29 Seiten
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5. Ergebnisse zum Zeitplan und zur Inkraftsetzung des Pauschalierungsmodell im Bereich der Betriebsbeiträge
a. Ebene Kantone
Die SODK lehnt eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2008 ab und erkennt hierfür auch keine gesetzliche Notwendigkeit, da es sich um eine gesetzliche Kann-Formulierung handelt. Weiter lehnt sie eine vom Bund kurzfristig dekretierte Leistungsvereinbarung ab. Die Verordnung soll gemäss den Vorschlägen der SODK überarbeitet und frühestens ab dem 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden.
Der Kanton BL lehnt die sofortige Einführung auf den 1. Januar 2008 entschieden ab. Dies sei zu kurzfristig, um die nötigen Änderungen auf kantonaler Ebene zu erarbeiten. Da es sich um eine Kann-Formulierung handle, sei auch kein dringlicher Umsetzungsbedarf gegeben.
Für den Kanton BS ist die offensichtliche Dringlichkeit der Verordnungsänderung nicht nachvollziehbar, da es sich nur um die gesetzliche Möglichkeit einer Pauschalierung mit Leistungsvereinbarung handelt. Die Umsetzung per 1. Januar 2008 sei deshalb keinesfalls zwingend. Ausserdem sieht die NFA nicht vor, dass sich der Bund in diesem Bereich finanziell deutlich zu Lasten der Kantone entlastet. Die grossen finanziellen Konsequenzen konnten in den Budgetprozess 2008 der Kantone nicht einfliessen. Für den Kanton BS führt die Verordnungsänderung zu einem Mehraufwand von 1.25 Mio. Fr. jährlich. Die Umsetzung auf den 1. Januar 2008 lehnt der Kanton BS deshalb alleine aus finanzplanerischen Überlegungen ab.
Für den Kanton BE ist eine Einführung der Pauschale auf den 1. Januar 2008 nicht akzeptabel. Er beantragt, die Einführung der Änderungen auf frühestens den 1. Januar 2009 vorzunehmen, um den benötigten Regierungsentscheide ausreichend Zeit einzuräumen. Für die Einführung und Umsetzung erwartet er den rechtzeitigen und ordentlichen Einbezug der Kantone. Er rügt weiter, dass das BJ zwar scheinbar Berechnungen angestellt, diese im Einzelfall den Kantonen jedoch nicht zugänglich gemacht hat. Da die Leistungsverträge erst im Jahre 2008 erarbeitet werden und die finanzielle Beteiligung des Bundes erst dann feststeht, kann der Kanton für das Jahr 2008 nicht budgetieren.
Der Kanton FR wehrt sich vehement gegen die Einführung der Pauschale auf den 1. Januar 2008. Einerseits kann auf diesen Zeitpunkt hin keine verlässliche Budgetplanung erfolgen (gemäss kantonsinternen Hochrechnung mindern sich die Subventionen für den Kanton um Fr. 300'000.—), andererseits muss Zeit bleiben, gewisse Mängel des Modells zu beheben.
Da der Kanton NE mit Einbussen bis zu 0.5 Mio. Fr. rechnet, ist für ihn die Einführung auf den 1. Januar 2008 zu schnell. Er weist ausserdem darauf hin, dass das Gesetz keine eilige Umsetzung verlangt.
Der Kanton SG erachtet die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2008 als zu kurz und fordert mindestens eine einjährige Übergangsfrist.
Der SAS-JU ist der Auffassung, dass das neue System kaum Einfluss auf die Organisation und die Finanzen des Kantons (mit einer anerkannten Institution) hat und ist deshalb damit einverstanden.
b. Verbände und Vereinigungen
Die AVOP-VD hinterfragt die Inkrafttretung per 1. Januar 2008 und weist auf die vielen anderen in Zusammenhang mit der NFA anstehenden Unsicherheiten hin.
Die Integras ist besorgt über das forsche Tempo der Einführung. Ausserdem fordert sie entsprechende Übergangsbestimmung, um die Finanzierung der Institutionen zu sichern.