Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 29 Seiten

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f. Mindestens drei Viertel des erzieherisch tätigen Personals verfügen über eine anerkannte Ausbildung im Sinne von Artikel 3; die für die Leitung der Einrichtung verantwortliche Person sowie jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in berufsbegleitender Ausbildung stehen, werden mitgezählt. In Ausnahmefällen kann vorübergehend von der Erfüllung der Dreiviertelsquote abgesehen werden, wenn mindestens zwei Drittel des erzieherisch tätigen Personals über eine anerkannte Ausbildung verfügt.

Der Kanton NE, das SA-OW, die AVOP-VD, die JHL, das BHW-BS und die FJF-VD begrüssen aus fachlichen Gründen die Erhöhung des Anteils der Quote von erzieherisch tätigem Personal mit eine anerkannten Ausbildung. Aus arbeitsmarktlichen Gründen stützen sie die Möglichkeit, Ausnahmen zu gewähren. Das JDK-LU fordert jedoch, dass das Darunterfallen nicht direkte finanzielle Folgen nach sich zieht, sondern auch hier eine Frist gewährt wird, sofern die Institution die entsprechenden Anstrengungen dokumentieren kann. Das OJ-GE führt zudem auf, dass alle Institutionen des Kantons Genf über fast 100% ausgebildetes Personal verfügen.

Der Integras und die zkj-ZH befürworten die Erhöhung der Quote, sind jedoch gleichzeitig gegen die Ausnahmeregelung, da diese einen Anreiz zur Qualitätsminderung setze. Die zkj-ZH bedauert die Schlechterstellung von Institutionen, die über eine noch höhere Quote verfügen. Ebenso bedauert die AGOER, dass die Quote lediglich auf 75% festgelegt wird. Sie geht davon aus, dass diese 100% betragen müsste. Ausserdem sieht sie im Gewähren einer Ausnahme von 66% weitere Risiken der Qualitätsminderung. Die AGOER beantragt daher ebenfalls die Streichung der Ausnahmeregelung. Für die Streichung der Ausnahmeregelung spricht sich ebenfalls das HG-GE aus.

Die SODK und der Kanton BL lehnen die Erhöhung der Quote ab. Nach Meinung des Kantons BL gibt es keinen fachlichen Grund, eine Institution, welche die bisherige Quote erfüllt und den Rest mit Ausgebildeten der Sekundarstufe II abdeckt, von der Beitragsberechtigung auszuschliessen. Ausserdem klagen die Heimleitungen schon heute darüber, dass die Suche nach qualifiziertem Personal immer schwieriger geworden ist. Das hänge damit zusammen, dass sich offenbar die Ausbildungen auf Tertiärstufe in letzter Zeit von der Praxis entfernen. Auch die SODK geht davon aus, dass bereits mit der bisherigen Quote qualitativ gute Arbeit geleistet wurde und kein Bedarf nach Erhöhung bestehe. Zudem verweist sie auf die aktuelle Neujustierung der Ausbildungslandschaft im Sozialen Bereich mit der Einführung der Sekundarstufe II. Zuerst soll der Arbeitsmarkt den Bedarf aufzeigen, bevor durch Bundesvorgaben entsprechende Entwicklungen vorgespurt werden. Der Kanton TG, die DSG-LU und die VSR-BE schätzen die Umsetzung der Anhebung der Mindestquote aus arbeitsmarktlichen Gründen als problematisch ein. Der Kanton TG sei schon heute auf die Mitarbeitenden aus Deutschland angewiesen, die jedoch nicht immer die Gleichwertigkeitsbestätigung des BBT erhalten. Die DSG-LU führt aus, dass sie die heutigen Vorgaben bezüglich Quote vollumfänglich stützen, eine Erhöhung würde ihre kantonalen Richtlinien tangieren und sie vor das Problem des Nachzugs stellen. Die DSG-LU beobachtet, dass mit der Erreichung der bisherigen Quote festgestellt werden konnte, dass die Institutionen auf einem fachlich sehr hohen Niveau arbeiten. Die VSR-BE schlägt alternativ einen «Landzuschlag» vor, der die entstehende Lücke zwischen den bisherigen 66% und den neuen 75% ohne Beitragskürzung decken würde.

Der Kanton BE beantragt die Beibehaltung der Zweidrittelsquote in Bezug auf das Personal der Tertiärstufe. Institutionen, welche die Dreiviertelsquote aufgrund eines ausgewiesenen Bedarfs (z.B. erhöhte Gewaltbereitschaft der Eingewiesenen) erfüllen müssen, sollen zusätzliche Bundespauschalen erhalten. Bei der Erhöhung der Quote müssten auch die Abschlüsse im Sozialbereich auf Sekundarstufe II mitberücksichtigt werden. Die Einhaltung der

erhöhten Quote ist v.a. für dezentral gelegene, kleine Strukturen schwierig zu erbringen, da diese auf dem Arbeitsmarkt schlechter gestellt sind als grosse und zentral gelegene Institutionen.

Die LIwJ und das THS-LU begrüssen die Erhöhung der Quote, befürchten in der Praxis jedoch einen Rückgang der bisher höheren Quote auf 75%. Sie fordern deshalb gleichzeitig