Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 29 Seiten

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21% ArbeitgeberInnenbeiträge. Bei einer 100%-Stelle entspreche dies Lohnkosten von rund Fr. 105'547.—. Nach Aussagen des Kantons NE arbeiten SozialpädagogInnen im Kanton Neuenburg durchschnittlich 47 Std. pro Woche, wobei die Durchschnittspersonalkosten (inkl. ArbeitgeberInnenbeitrag) rund Fr. 113'000.— betragen.

Der Kanton FR regt die Berechnung einer kantonalen Pauschale an. Entsprechend würde die Teuerung auf kantonale Teuerungsmechanismen und nicht auf jene des Bundes ausgerichtet werden. Die LlwJ schlägt in diesem Zusammenhang die Einführung einer Kantonsquote und/oder Ortszulage unter Berücksichtigung der statistischen Auswertungen der Lebenshaltungskosten der einzelnen Kantone vor.

Der Kanton VS, die OJ-GE und die CP-VS empfinden die Fixierung der finanzierten Quote auf 89% als Bestrafung, da sie bisher alle versuchten, 100% ausgebildetes Personal einzustellen und nun finanziell schlechter gestellt werden. Die Kantone FR und VS vertreten die Meinung, dass diese Fixierung der finanzierten Quote den bisherigen Qualitätsbestrebungen entgegenlaufe. Der Kanton FR fordert die Streichung dieser Fixierung. Die CP-VS sieht sich gezwungen, ab sofort nur noch unqualifiziertes Personal einzustellen. Dies sei jedoch nur mittelfristig und über natürliche Abgänge realisierbar.

Der Kanton NE befürchtet, dass die Quote fallen wird, da der direkte finanzielle Anreiz für eine möglichst hohe Quote entfalle. Er möchte, dass die durchschnittlich festgelegte finanzierte Quote von 89% periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müsse, insbesondere falls die Quote steigen sollte.

4Die anerkannte Personaldotation wird aufgrund des anerkannten Angebots der Einrichtung nach dem folgenden Schlüssel berechnet:

anerkannte Personaldotation

a. Grundangebot Zuschlag pro in Stellenprozenten

1. Sozialpädagogische

450%

Wohngruppe

2. Kleinsteinrichtung

Einrichtung 100%

(7-10 Plätze)

3. Erhöhte Gruppengrösse Platz,

10%

der Kleinsteinrichtung ab 11. Platz

anerkannte Personaldotation

b. Zusatzangebote Zuschlag pro in Stellenprozenten

1. Notaufnahmegruppe/

Gruppe 150%

Abklärung

2. Geschlossenheit Gruppe 150%

3. Disziplinarabteilung Platz 10%

4. Berufliche Ausbildung mit

Platz 60%

interner Berufsschule

5. Berufliche Ausbildung ohne

Platz 50%

interne Berufsschule

6. Tagesstruktur pauschal Gruppe 200%

7. Progressionsstufe Platz 25%

Der Kanton BE findet aufgrund der verschiedenen Bedürfnisse der Institutionen die festgelegten, pauschalen Stellenprozente zu rigide und schlägt stattdessen die Einführung einer Bandbreite vor, innerhalb derer jede Institution klassiert wird. Für eine Gruppe mit erhöhter