Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 26 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2007-08-23/51
Lötschbergbasistunnels), was auch die BLS fordert und primär mit Qualitätsaspekten (Fahrplanstabilität) begründet.
Teilweise werden die Grundlagen als nicht ausreichend detailliert beurteilt. Die SVP fordert eine Kategorisierung der Projekte als Basis für eine Priorisierung. FDP und economiesuisse erwarten eine Präzisierung der Verkehrsdaten und der Marktbeurteilung. Andere erwarten eine Priorisierung namentlich für die Erweiterungsoptionen (Litra).
Bemerkungen zum Gesetz und Beschluss
Im Zuge des Wunsches nach einer „Entkoppelung“ von ZEB- und NEAT-Finanzierung wird mehrfach gefordert, dass die Beträge im Bundesbeschluss zum ZEB-Gesamtkredit angepasst werden. So verlangen etwa die Kantone, ein Grossteil der Parteien, aber auch viele andere Antwortende, dass die in der FinöV-Vorlage für BAHN 2000 vorgesehenen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Ausserdem seien NEAT und BAHN 2000 in der Botschaft und den Gesetzen aus
Transparenzgründen getrennt zu behandeln. Die NEAT-Zufahrten (namentlich Lärmschutz,
Bahnstromversorgung) sollten konsequenterweise über den NEAT-Kredit finanziert werden (u.a. SVP, CVP, FDP, Litra, TCS, infra, VSS, SVI). Strasseschweiz und ACS merken an, dass an der bisherigen Gesetzesstruktur festgehalten werden könnte und die wichtigsten bzw.
vordringlichsten ZEB-Infrastrukturausbauten in die geltenden Gesetze integriert werden
könnten.
Darüber hinaus werden Änderungsvorschläge zu verschiedenen Artikeln gemacht:
Hinsichtlich Art. 5 (Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr) befürchten verschiedene Vernehmlassende eine Verdrängung des Regionalverkehrs als Folge von ZEB. Allfällige Sprungkosten für den Infrastrukturausbau bei einer weiteren Entwicklung des Regionalverkehrs dürften nicht dem Regionalverkehr angelastet werden (Städteverband, Stadt Zürich); die dafür vorgesehenen Mittel seien nicht ausreichend (Transfair), die „Kann“-Formel sei nicht
akzeptabel (VCS, IGöV). Der TCS seinerseits erwartet von den Kantonen die Übernahme zumindest eines Teils der Kompensationsmassnahmen. Die RhB schlagen eine Ausweitung solcher Ausgleichsmassnahmen auf das Netz von konzessionierten Transportunternehmungen auf abgeltungsberechtigte Schnellzugsangebote vor, sofern diese die Massnahmen gemäss Art. 4 unterstützen. Der Kanton GR schlägt zudem die Erweiterung der ZEB-Vorlage um einen Bereich „ZEB und Regionalverkehr“ vor. CargoForum und VAP erwarten für den Fall von entstehenden Nachteilen Ausgleichsmassnahmen auch für den Anschluss des Güterverkehrs (analog zum Regionalverkehr).