Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 26 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2007-08-23/51
Parteien
o Einzig die SVP lehnt die Vorlage ab und weist sie zur grundlegenden Überarbeitung
zurück. Sie erachtet die ZEB-Projekte als wichtig, verlangt aber, dass sie auf einer gesicherten und transparenten Grundlage finanziert werden und vertritt die Ansicht, dass es dafür eine neue Vorlage bräuchte.
o Demgegenüber unterstützen FDP, CVP, SPS, die GRÜNEN und die EDU die
generelle Stossrichtung der Vorlage klar. Allerdings werden verschiedene
Anpassungen gefordert.
o Ein entscheidender Punkt betrifft die Finanzierung: FDP, CVP, SPS und die
GRÜNEN verlangen eine „Entkopplung“ der Finanzierung von NEAT und ZEB, damit ZEB nicht zum „Residualposten“ des FinöV-Fonds werde. Für die NEAT-Mehrkosten müsse eine separate Zusatzfinanzierung gefunden werden. Gemäss FDP handelt es sich diesbezüglich um eine Finanzierung von Zusatzprojekten im Nachhinein, die nicht im ursprünglichen Beschluss enthalten waren, zwischenzeitlich jedoch von Parlament und Bundesrat verabschiedet wurden.
o FDP und CVP verlangen, dass die ursprünglichen 7,5 Milliarden Franken für BAHN
2000 gemäss FinöV-Vorlage zur Verfügung gestellt werden. Die CVP erwartet, dass damit Kernangebot und Erweiterungsoptionen realisiert werden können. Die FDP fordert ein etappiertes Vorgehen mit den dringendsten Projekten in einer ersten Botschaft und einer Zusatzvorlage in der nächsten Legislaturperiode.
o SPS und die GRÜNEN erwähnen verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung der
Erweiterungsoptionen bzw. des Fonds generell (wie Modifikation FinöV-Fonds,
Erhöhung Gesamtkredit und Vorfinanzierung durch Kantone, neue
Finanzierungsquellen wie CO2-Abgabe, Erhöhung der Mineralölsteuer für Treibstoffe u.a.).
o Aus Sicht EDU ist der FinöV-Rahmen von 30.5 Milliarden Franken verbindlich und
einzuhalten. Entsprechend seien Kreditüberschreitungen innerhalb des FinöV-Fonds zu kompensieren.
o Eine Zusatzbotschaft wird praktisch von allen unterstützt bzw. es wird gefordert,
diese solle statt einer Übersicht über die Restmittelverwendung als „echte“
Gesamtschau ausgestaltet werden. Überdies sei diese früher vorzulegen (2009-14) als vom Bundesrat vorgeschlagen („spätestens 2016“).