Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 26 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2007-08-23/51

o In einzelnen Stellungnahmen wird auch die Möglichkeit der Vorfinanzierung durch

Kantone angeregt (SPS, VCS, Kt. St. Gallen). Die Litra beurteilt eine grössere

Aufstockung der Mittel im gegebenen Umfeld des Staatshaushaltes als nicht realistisch und regt an, dass die Kantone ihren Forderungen nach zusätzlichen Ausbauten mit einem eigenen finanziellen Engagement substanziell Nachdruck verleihen.

Auf der planerischen Ebene werden ebenfalls verschiedene Anregungen eingebracht:

o Der FSU (Fachverband der Schweizer RaumplanerInnen) macht geltend, dass die ZEB-

Vorlage den gesamtverkehrlichen Ansatz zu wenig berücksichtige (Koordination mit Nationalstrassen, Koordination mit Regionalverkehr). Zudem blende sie den Sachplan Verkehr und die kantonalen Richtpläne aus, was den gesetzlichen Vorgaben der Raumplanungsgesetzgebung widerspreche (Art. 2 RPV, Art. 30 RPG).

o Der VCS vermisst eine Zielsetzung im weiteren Sinne, welche die Grundsätze der

Nachhaltigkeit berücksichtigt, sowie eine Darstellung der Zusammenhänge,

Wechselwirkungen und gemeinsamen Ziele zwischen öffentlichem Fern- und

Regionalverkehr, der Entwicklung der Bahn- und Strasseninfrastruktur sowie zwischen ZEB und den Projekten des Infrastrukturfonds. Er merkt weiter an, dass ZEB alleine, ohne flankierende Massnahmen zur Eindämmung der negativen Auswirkungen des Strassenverkehrs, zu wenig zur Verkehrsverlagerung auf den öffentlichen Verkehr beitrage. Pro Natura erwartet, dass das Leitbild „Nachhaltige Mobilität" des Bundes auch als Grundlage für das Bundesgesetz über die Zukünftige Entwicklung der

Bahninfrastruktur dient. Die Umsetzung des Konzepts für eine nachhaltige Mobilität sollte dementsprechend als Ziel gesetzlich verankert werden.

o Die KöV Nordwestschweiz und der Kanton Aargau möchten die zukünftige

Angebotsqualität des Personenfernverkehrs (gemäss den konzeptionellen

Festlegungen, Stand Oktober 2006) gesetzlich verankern durch Ergänzung von Art.1 des ZEB-Gesetzes. Die LITRA regt an, die Angebotszusicherungen in einem Sachplan festzuhalten, periodisch anzupassen und rechtzeitig die entsprechenden

Projektierungsaufträge und –kredite zu beantragen.

o Die SVI vermisst einerseits den Nachweis, dass der Angebotsausbau beim Fern- und

Güterverkehr nicht auf Kosten des Regionalverkehrs geschieht und erwähnt als

mögliche Folge einer solchen Überprüfung, dass gewisse zurückgestellte ZEB-

Erweiterungsoptionen realisiert werden müssen. Andererseits vermisst sie den

Einbezug von Stabilitätsüberlegungen des Angebots bei der Überprüfung der

vorgeschlagenen ZEB-Infrastrukturprojekte, denn ein auf dem Knotenprinzip

(Umsteigebeziehungen in alle Richtungen mit kurzen Umsteigezeiten bei zentralen