Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 26 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2007-08-23/51

Die Litra regt an, im Gesetz festzulegen, dass der Bund in Zukunft keine weiteren

Bestellungsänderungen ohne entsprechende Kreditanpassungen vornehmen darf. Ähnlich verlangt auch das Gotthardkomitee, dass die Reserven nicht mehr für Zusatzleistungen, sondern nur für ausgewiesene Risiken eingesetzt werden. Andere stellen auch unter diesem Punkt die Verschiebung von Streckenausbauten auf der Gotthardachse von der NEAT auf ZEB in Frage (z.B. Infra).

Auch die ASTAG unterstützt die Anpassung des NEAT-Kredits an die gestiegenen Kosten, akzeptiert aber nur das in der Vernehmlassungsvorlage genannte Szenario B (untere NEAT-Gesamtkredit-Limite), um ZEB innerhalb des FinöV-Gesamtkredits zu ermöglichen.

Demgegenüber plädiert u.a die Alpeninitiative eher für die obere Limite.

Die Kantone SG und AR halten die Verkettung von drei Sachgeschäften (Ausfinanzierung NEAT, Anpassung von bestehenden Gesetzen und Bundesbeschlüssen, sowie Auslösen eines Verpflichtungskredits für neue Bahnprojekte bis 2030) grundsätzlich für problematisch, lehnen die Anpassung des NEAT-Gesamtkredits ab und plädieren für einen separaten „NEAT-Sanierungsbeschluss“. Pro Bahn lehnt ab, weil der Zimmerbergbasistunnel darin nicht enthalten ist.

Jene, welche die Vorlage insgesamt zurückweisen, lehnen häufig auch diese Anpassung ab (u.a. Economiesuisse, Centre Patronal) oder äussern sich nicht explizit zu diesem Punkt. Sie kritisieren, so etwa die SVP, dass die NEAT-Kosten nicht transparent dargestellt seien (z.B. Verwendung verschiedener Preisbasen). Die vier Grossprojekte seien in ihrer Struktur zu belassen und in der Botschaft und im Gesetz getrennt zu behandeln.

3.6 Temporär höhere Verschuldung / Erstreckung Rückzahlung Bevorschussung (Frage 6)

Sind Sie mit der temporär höheren Verschuldung des Bundes und der Erstreckung der

Rückzahlung der Bevorschussung einverstanden?

Die Vorlage beinhaltet eine Verschiebung des Rückzahlungstermines, woraus eine temporär höhere Verschuldung des Fonds resultiert. Ein Teil der Vernehmlassenden jedoch hat die Frage irrtümlich so interpretiert, dass es sich dabei um eine generelle Erhöhung der Verschuldung des Bundeshaushaltes bzw. um eine Erhöhung der Bevorschussungslimite handelt.