Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/84: Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes · 27 Seiten
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Museen und Sammlungen des Bundes
1.1.1.1 Die bisherige „MUSSE SUISSE Gruppe“
Unter dem Label „MUSEE SUISSE Gruppe“ firmiert seit 1998 ein Arbeitszusammenschluss von insgesamt acht Museen und einem Sammlungszentrum, die organisationsrechtlich allesamt zur zentralen Bundesverwaltung gehören. Mitglieder der Museumsgruppe sind das Landesmuseum Zürich (inklusive Sammlungszentrum), das Château de Prangins, das Forum der Schweizer Geschichte Schwyz und fünf weitere Museen.
Das Landesmuseum Zürich, das Château de Prangins und das Forum der Schweizer Geschichte Schwyz zeigen, mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die kulturhistorische Entwicklung der Schweiz von der Ur- und Frühgeschichte bis zur Gegenwart. Die übrigen fünf Museen der „MUSEE SUISSE Gruppe“ sind weit stärker spezialthematisch ausgerichtet: Die Ausstellungsinhalte dieser fünf Museen reichen von Schweizer Porzellan und Fayence des 18. Jahrhunderts (Zunfthaus zur Meisen in Zürich), über die Geschichte des Zollwesens (Zollmuseum in Cantine di Gandria), der Geschichte der Zürcher Aufklärung (Museum Bärengasse in Zürich) bis zu Musikautomaten und Musikdosen (Museum für Musikautomaten in Seewen) und einer Domäne, die über Jahrhunderte von einer Familie des Berner Patriziats bewohnt wurde (Schlossdomäne Wildegg in Wildegg).
Neben seinen Ausstellungshäusern verfügt die Museumsgruppe über ein Sammlungszentrum in Affoltern am Albis. Dieses ist für die konservatorischrestauratorische Betreuung der Sammlungsgegenstände der Museumsgruppe sowie für deren Aufbewahrung zuständig.
1.1.1.2 Weitere Museen und Sammlungen des Bundes
Abgesehen von den insgesamt acht Museen der „MUSEE SUISSE Gruppe“ verfügt der Bund über weitere Museen und Sammlungen1 beweglicher Kulturgüter, die zur zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung gehören. Insbesondere sind dies:
– Im Bundesamt für Kultur (BAK) angesiedelt: Das Museo Vela, die Sammlung Oskar Reinhart „Am Römerholz“, das Museum St. Georgen, die Bundeskunstsammlung, die Gottfried Keller-Stiftung, das Eidgenössische Archiv für Denkmalpflege sowie das Centre Dürrenmatt in Neuenburg (die zwei letztgenannten sind Einheiten der Schweizerischen Nationalbibliothek);
– Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH Zürich) beheimatet diverse wissenschaftliche Sammlungen, die sie für Studierende, Forsche-
1 Die Abgrenzung zwischen einem Museum und einer Sammlung ist fliessend. Die beiden Begriffe werden mitunter auch ohne inhaltliche Differenzierung verwendet. Im Einzelfall ist die Begriffsverwendung oft historisch bedingt.