Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/84: Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes · 27 Seiten
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rinnen und Forscher sowie für die interessierte Bevölkerung bewahrt, aufbereitet und zur Verfügung stellt. Die Sammlungen sind organisatorisch verschiedenen Einheiten der ETH Zürich angegliedert. Zu den bekanntesten Sammlungen zählen die Graphische Sammlung und das Thomas-Mann-Archiv;
– Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) betreut eine umfangreiche Sammlung von historischem Armeematerial.
1.1.2 Die Verselbstständigungsvorlage von 2002
Am 25. November 2002 hat der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum an das Parlament verabschiedet.2 Die Vorlage sah eine Verselbstständigung aller acht Einzelhäuser der „MUSEE SUISSE Gruppe“ sowie des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis in eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit vor.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) beauftragte das EDI nach einer ersten Vordiskussion der damaligen Vorlage mit der Erstellung eines Zusatzberichts über alternative Organisationsmodelle für die „MU-SEE SUISSE Gruppe“. Der Bericht des EDI wurde der WBK-S im März 2004 zugestellt. Im Februar 2005 beschloss die WBK-S ihren Eintretensentscheid weiterhin auszusetzen. Die WBK-S beauftragte das EDI, ihm die strategischen und konzeptionellen Grundlagen einer Museumspolitik des Bundes vorzulegen. Diesen Auftrag erfüllte das EDI mit dem Bericht über die Museumspolitik des Bundes (Museumsbericht EDI), der vom Bundesrat am 2. November 2005 genehmigt wurde.3 Mit Entscheiden vom 15. Dezember 2005 (Ständerat) und 14. März 2006 (Nationalrat) wies das Parlament die damalige Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.
Folgende Hauptgründe haben zur Rückweisung der Botschaft aus dem Jahr 2002 geführt:
– Erstens das Fehlen einer Gesamtpolitik des Bundes im Museumsbereich und dabei insbesondere der fehlende Einbezug aller Museen und Sammlungen des Bundes in die Vorlage;
– Zweitens die wenig klare Leitidee eines Schweizerischen Nationalmuseums und seine wenig klare Positionierung und Abgrenzung namentlich gegenüber den historischen Museen der Kantone;
– Drittens die vom Parlament als zufällig und inkohärent empfundene Zusammensetzung der „MUSEE SUISSE Gruppe“.
Diesen Mängeln wurde bei der Erarbeitung der neuen Vorlage Rechnung getragen (s. Ziff. 1.3).
2 BBl 2003 535
3 Der Museumsbericht EDI ist auf der Homepage des BAK erhältlich (www.bak.admin.ch).