Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/84: Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes · 27 Seiten
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1.5.2 Internationale Standards
Im April 2005 erliess der Rat der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) Richtlinien für die Corporate Governance von Staatsbetrieben.8 Die Richtlinien sind nicht bindend. Da jedoch zu erwarten ist, dass die Richtlinien weltweit Beachtung finden werden, empfiehlt es sich, sie auch in der Schweiz umzusetzen. Der Corporate-Governance-Bericht des Bundesrats von September 2006 soll die Umsetzung der OECD-Richtlinien für die Bundesverwaltung sicherstellen. Die unterbreitete Vorlage entspricht den Vorgaben des Corporate-Governance-Berichts und damit den OECD-Richtlinien für Staatsbetriebe.
1.6 Umsetzung
Zur Umsetzung des Gesetzes sind folgende Massnahmen vorgesehen:
– Der Bundesrat umschreibt die Aufgaben der Museen, die zur dezentralen Bundesverwaltung gehören, und der Sammlungen, die im Eigentum einer Einheit der dezentralen Bundesverwaltung stehen, im Einzelnen (s. Art. 4 Abs. 2);
– Das Bundesamt für Kultur umschreibt in Zusammenarbeit mit der jeweils betroffenen Verwaltungseinheit die Aufgaben der Museen, die zur zentralen Bundesverwaltung gehören, und der Sammlungen, die im Eigentum des Bundes stehen, im Einzelnen (s. Art. 4 Abs. 3);
– Der Bundesrat beaufsichtigt das Schweizerische Nationalmuseum. Er wird prüfen, ob er einzelne Aufsichtsaufgaben, die ihm Artikel 21 zuweist, an das EDI delegieren soll.
1.7 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Die Vorlage ist nicht unmittelbar finanzrelevant. Sie hat für den Bund insbesondere keine Mehrausgaben zur Folge (s. Ziff. 3.1).
1.8 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Das Postulat Widmer vom 18. März 2002 (02.3068) verlangt im Wesentlichen zu prüfen, ob das Verkehrshaus der Schweiz (VHS) in die „MUSEE SUISSE Gruppe“ einzubeziehen sei. In seiner Botschaft vom 29. November 2002 zum Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum hatte der Bundesrat vorgeschlagen, auf eine Integration des VHS einstweilen zu verzichten und die Frage später zu prüfen. Diese Prüfung ist inzwischen erfolgt. Nach Ansicht des Bundesrats ist auf eine Integration des VHS in das zu gründende Schweizerische Nationalmuseum zu verzichten, da das VHS nicht in die Gesamtkonzeption passt. Es wird den Eidgenössischen Räten beantragt, das Postulat als erledigt abzuschreiben.
8 Originaltitel englisch: OECD Guidelines on the Corporate Governance of State-Owned Enterprises.