Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/84: Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes · 27 Seiten

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Die Aufwendungen der Ressourcen- und Querschnittsämter für die „MUSEE SUIS-SE-Gruppe“ haben sich seit dem Jahr 2002 nicht wesentlich verändert und dürften im Jahr 2007 unter Berücksichtigung der Teuerung rund 6,5 Millionen Franken betragen. Insgesamt erhält die „MUSEE SUISSE-Gruppe“ somit vom Bund im Jahr 2007 Mittel in der Höhe von insgesamt 31,9 Millionen Franken.

Für die Finanzierung des Schweizerischen Nationalmuseums, des Museums für Musikautomaten Seewen sowie allenfalls der Schlossdomäne Wildegg genügen in den nächsten Jahren die im Jahr 2007 vom Bund bereitgestellten Mittel von insgesamt 31,9 Millionen Franken. Mittelfristig besteht hingegen für die Erneuerung der bundeseigenen Museen und Sammlungen ein noch nicht bezifferbarer Mehrbedarf (namentlich für Erneuerung der Dauerausstellungen, Positionierung des Sammlungszentrums als nationales Kompetenzzentrum und Aufwertung des Château de Prangins). Die hierfür benötigten Mittel sind durch selbsterwirtschaftete Mittel des Schweizerischen Nationalmuseums und durch zusätzliche Beiträge der Standortgemeinden, -städte und -kantone sowie durch die Übertragung von Bundesmuseen auf neue Träger sicherzustellen.

Die vorstehenden Angaben zu den finanziellen Auswirkungen der Vorlage werden im Rahmen der Botschaft präzisiert. Die Botschaft wird insbesondere einen Finanzplan für das Schweizerische Nationalmuseum enthalten.

In personeller Hinsicht ist vorgesehen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Schweizerischen Nationalmuseums privatrechtlich anzustellen. Ein Personalmehrbedarf ergibt sich durch die Vorlage nicht.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Gemäss Vorlage soll die Schlossdomäne Wildegg möglicherweise auf den Kanton Aargau übertragen werden. Im Weiteren soll die Zusammenarbeit zwischen den Museumsträger aller Bundesstaatsebenen in Zukunft verbessert werden.

Die Standortkantone des Schweizerischen Nationalmuseums (Kantone Zürich, Waadt und Schwyz) sollen im Museumsrat des Schweizerischen Nationalmuseums nur vertreten sein, sofern sie sich in angemessener Weise an dessen Finanzierung beteiligen.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Überführung des Nationalmuseums in eine selbstständige Anstalt erleichtert die Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor und hat somit positive Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Durch das klarere Profil der Museen werden auch die jeweiligen Standorte profitieren.