Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/84: Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes · 27 Seiten
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Die Weiterführung des Status Quo als Museum in der zentralen Bundesverwaltung (1. Kreis) ist keine valable Lösung, da sie den Handlungsspielraum des Schweizerischen Nationalmuseums zu stark einschränkt. Eine Lösung mit FLAG (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget) würde im Vergleich dazu merkbare Vorteile insbesondere in Bezug auf die Wirkungs- und Kundenorientierung bringen. Eine Verselbstständigung zu einer Organisation im 3. Kreis bringt jedoch beträchtliche weitere Verbesserungen insbesondere in Bezug auf eine raschere Entscheid- und Anpassungsfähigkeit, eine höhere Flexibilität im Ressourcenbereich und eine erleichterte Drittmittelakquisition. Insgesamt schafft eine Lösung im 3. Kreis die Voraussetzungen, damit das Schweizerische Nationalmuseum die Erwartungen des Bundesrats in ihrer Gesamtheit erreichen kann.
Zum gleichen Schluss kommt der Corporate-Governance-Bericht des Bundesrats von September 2006. In diesem Bericht wird die bisherige „MUSEE SUISSE Gruppe“ als Organisation qualifiziert, die Dienstleistungen mit Monopolcharakter erbringt.5 Der Bericht führt aus: „Die Dienstleistungen mit Monopolcharakter umfassen sehr heterogene Leistungen und schliessen ein breites Gebiet von Aufgaben ein. Der freie Wettbewerb ist bei diesen Dienstleistungen durch Marktversagen oder gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt. Dennoch werden namentlich im Bildungs-, im Forschungs- und im Kulturbereich Leistungen erbracht, die in einer gewissen Konkurrenz zu ähnlichen Leistungen anderer Anbieter stehen und direkt einzelnen Kunden zugeordnet werden können. Die mit der Erfüllung dieser Aufgaben betrauten Einheiten müssen deshalb als selbstständige Einheit mit eigenem Renommee auftreten können, um als solche von Fachkreisen und potenziellen Kunden wahrgenommen zu werden (Visibilität). Ihre Verselbstständigung ermöglicht ihnen zudem die eigene Vermögensfähigkeit, was sie attraktiver für mäzenatische Zuwendungen macht“.6
1.3.4 Die übrigen Museen und Sammlungen des Bundes
1.3.4.1 Die restlichen Museen der bisherigen „MUSEE SU- ISSE Gruppe“
Für die fünf Museen, die zur bisherigen „MUSEE SUISSE Gruppe“ gehörten, die aber gemäss Artikel 6 nicht in das Schweizerische Nationalmuseum integriert werden sollen, sind neue Lösungen zu prüfen:
– Museum Bärengasse: Mit den Räumlichkeiten an der Bärengasse 20 und 22 in Zürich verfügt die „MUSEE SUISSE Gruppe“ über eine attraktive Ausstellungsfläche an guter Lage. Die Ausstellungsfläche wird nach der geplanten Erweiterung des Landesmuseums Zürich nicht mehr benötigt. Die Stadt Zürich prüft als Eigentümerin der Liegenschaften Bärengasse 20 und 22 derzeit eine alternative Nutzung der Liegenschaften. Bis der Erweiterungsbau steht, sollen die Räumlichkeiten an der Bärengasse 20 und 22 weiterhin durch das Schweizerische Nationalmuseum genutzt werden. Die Gesamtkosten des Bundes für die Ausstellungsräume an der Bärengasse 20 und 22 belaufen sich auf rund 327’000 Franken im Jahr.
5 BBl 2006 8261
6 BBl 2006 8261