Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/84: Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes · 27 Seiten
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1.2 Untersuchte Lösungsmöglichkeiten
Das BAK prüfte verschieden Alternativen zur Strukturierung der Museen und Sammlungen des Bundes. Die Lösungsansätze wurden mit verwaltungsexternen Museumsexperten an zwei Hearings besprochen. Als Alternative zu der hier vorgeschlagenen Neuregelung wurde namentlich die Gründung einer öffentlichrechtlichen Anstalt für sämtliche Museen und Sammlungen des BAK sowie der „MUSEE SUISSE Gruppe“ geprüft. Eine solche Gesamtanstalt wäre jedoch nach überwiegender Auffassung der angehörten Experten in Bezug auf Kohärenz, Synergien und Profilierung der einzelnen Museen unbefriedigend. Eine Zusammenfassung der einzelnen Museen und Sammlungen des Bundes zu je einer regionalen Anstalt pro Landesteil wurde ebenfalls geprüft und klar verworfen (s. zum Ganzen auch Ziff. 1.3).
Die Vorlage übernimmt in Bezug auf die innerbetriebliche Organisation des vorgeschlagenen Schweizerischen Nationalmuseums sowie seiner Steuerung und Aufsicht die Grundsätze, die der Bundesrat in seinem Bericht vom 13. September 2006 zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht) festgehalten hat.4 Diese Grundsätze sollen nach Auffassung des Bundesrats für alle verselbstständigten Verwaltungseinheiten Anwendung finden. Aus diesem Grund wurde auf eine vertiefte Prüfung von Alternativen zur innerbetrieblichen Ausgestaltung des Schweizerischen Nationalmuseums verzichtet. Alternative Lösungen haben sich im Übrigen auch sachlich nicht aufgedrängt.
1.3 Die beantragte Neuregelung
1.3.1 Gesamtsteuerung aller Museen und Sammlungen des Bundes
Es gibt bisher keine formulierte Museumspolitik des Bundes. Ausdruck davon ist, dass der Bund abgesehen von wenigen Ausnahmen bis anhin nicht agiert, sondern bloss auf politische oder private Einzelinitiativen reagiert hat. Entsprechend inkonsistent präsentiert sich das Bild der heutigen Bundesaktivitäten im Museums- und Sammlungsbereich: Mangels übergeordnetem Grundauftrag respektive Zieldefinition durch den Bund handeln die verschiedenen Museen und Sammlungen des Bundes weitgehend unkoordiniert. Es fehlt, auch in zentralen Bereichen wie beispielsweise der Sammlungspolitik, an einem abgestimmten Vorgehen zwischen den Bundesmuseen und Bundessammlungen einerseits und zwischen diesen und den kantonalen und regionalen Akteuren andererseits.
Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz; MSG) soll die bundeseigenen Museen und Sammlungen auf gemeinsame Ziele verpflichten und ihnen einen einheitlichen Grundauftrag erteilen. Mit diesen Instrumenten will der Bundesrat die verschieden Bundesaktivitäten im Museumsbereich in Zukunft besser aufeinander abstimmen und die Grundlage für eine übergeordnete Museumspolitik des Bundes legen, welche für alle Museen und Sammlungen des Bundes verbindlich sein soll (s. Art. 2 und 4).
4 BBl 2006 8233