Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/84: Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes · 27 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht
– Zunfthaus zur Meisen: Die Räumlichkeiten im Zunfthaus zur Meisen in Zürich werden von der Schweizerischen Eidgenossenschaft angemietet, um der „MUSEE SUISSE Gruppe“ einen geeigneten Ausstellungsraum für ihre Sammlung von Porzellan und Fayence zu bieten. Die Ausstellungsfläche könnte nach der geplanten Erweiterung des Landesmuseums Zürich möglicherweise nicht mehr benötigt werden. Bis dahin sollen die Räumlichkeiten im Zunfthaus zur Meisen dem Schweizerisches Nationalmuseum weiterhin zur Verfügung stehen. Die Gesamtkosten des Bundes für die Ausstellungsräume im Zunfthaus zur Meisen belaufen sich auf rund 210’000 Franken im Jahr.
– Zollmuseum in Gandria: Die Liegenschaft in der sich das Zollmuseum befindet, gehört der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) bezahlt an den Betrieb des Zollmuseums jährlich zirka 60'000 Franken. Im Weiteren erbringt das Landesmuseum Zürich bisher unentgeltliche Personalleistungen zu Gunsten des Zollmuseums. Das Zollmuseum soll an seinem bisherigen Standort weitergeführt werden. Die Gesamtkosten sind durch die EZV zu tragen. Sofern die EZV Dienstleistungen des Schweizerischen Nationalmuseums in Anspruch nimmt, sind die entsprechenden Aufwendungen von der EZV zu entschädigen.
– Schlossdomäne Wildegg: Der Kanton Aargau verfügt mit dem Schloss Hallwyl und dem Schloss Lenzburg über ein starkes Standbein in der Nutzung historischer Bauten als Museen. Die Schlossdomäne Wildegg würde sich gut in das Museumskonzept des Kantons Aargau einfügen. Der Kanton Aargau hat gegenüber dem Bund Interesse an einer allfälligen Übernahme der Schlossdomäne Wildegg signalisiert. Eine Arbeitsgruppe klärt derzeit die offenen Fragen. Bis die entsprechenden Abklärungen für eine allfällige Übertragung an den Kanton Aargau abgeschlossen sind, soll die Schlossdomäne Wildegg durch das Schweizerische Nationalmuseum betrieben werden. Die Gesamtkosten des Bundes für die Schlossdomäne Wildegg belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken im Jahr.
– Museum für Musikautomaten Seewen: Das Museum für Musikautomaten Seewen soll in Zukunft direkt dem BAK angegliedert werden.
1.3.4.2 Die Kunstmuseen und Kunstsammlungen des BAK
Eine inhaltliche und strategische Kohärenz für sämtliche Kunstmuseen und Kunstsammlungen des BAK ist nur langfristig zu erreichen. Der Grund dafür liegt in der aufgrund von Schenkungen und Legaten erheblichen Heterogenität der Kunstmuseen und Kunstsammlung des BAK. Kurzfristig wird angestrebt, einen gemeinsamen Marktauftritt der Kunstmuseen und Kunstsammlungen des BAK zu entwickeln und die Zusammenarbeit untereinander sowie mit Drittmuseen zu intensivieren. Mittelbis langfristig ist eine Auslagerung der Kunstmuseen und Kunstsammlungen des BAK in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Organisationsform zu prüfen.