Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/84: Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes · 27 Seiten

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aus dem Kantonsgebiet. Damit das Schweizerische Nationalmuseum in der Museumslandschaft Schweiz erfolgreich positioniert werden kann, muss es sich insbesondere von den historischen Museen der Kantone unterscheiden und über ein eigenes, unverkennbares Profil verfügen.

Um die Eigenständigkeit eines historischen Bundesmuseums zu definieren, ist nochmals kurz auf die Geschichte der „MUSEE SUISSE Gruppe“ hinzuweisen. Wie bereits in der Botschaft zum Bundesgesetz vom 27. Juni 1890 über die Errichtung eines Schweizerischen Landesmuseums festgehalten wurde, sollte das Landesmuseum ursprünglich „als grosses Bilderbuch der Schweizer Geschichte dienen“ und anhand herausragender Kulturobjekte den kulturellen Forschritt bis in das 18. Jahrhundert darstellen. Mit der Fokussierung auf einerseits kunsthandwerkliche Produkte und andererseits auf die Vermittlung der gemeinsamen Wurzeln der Schweiz, seien diese in der Ur- und Frühgeschichte, dem Mittelalter oder der Neuzeit angesiedelt, hat das Museum eigentlich mit seiner Gründung bereits die Vollendung gefunden. Diesem Sammlungs- und Vermittlungsansatz blieb das Landesmuseum nach seiner Gründung über Jahrzehnte verhaftet. Nach Auffassung des Bundesrats sollte das Schweizerische Nationalmuseum künftig namentlich drei übergeordnete Entwicklungsziele verfolgen:

– Darstellung der Geschichte der Schweiz;

– Auseinandersetzung mit der Identität der Schweiz;

– Kompetenzzentrum für andere Museen in der Schweiz.

Im Unterschied zu heute soll das Schweizerische Nationalmuseum nur über Einzelhäuser verfügen, die in das Gesamtkonzept passen und zur Erfüllung des Bundesauftrages einen wesentlichen Beitrag leisten können. Aus diesem Grund soll das Schweizerische Nationalmuseum aus denjenigen Einzelhäusern der bisherigen „MU-SEE SUISSE Gruppe“ bestehen, die klar als kulturhistorische Museen zu qualifizieren sind. Es sind dies: Das Landesmuseum Zürich, das Château de Prangins sowie das Forum der Schweizer Geschichte Schwyz, das dem Schweizerischen Nationalmuseum als Ausstellungsort in der Zentralschweiz dienen wird. Im Weiteren ist auch das Sammlungszentrum Affoltern der Anstalt dem Schweizerischen Nationalmuseum anzugliedern. Das Sammlungszentrum, das heute die Sammlungen der „MUSEE SUISSE Gruppe“ beherbergt, soll als nationales Kompetenzzentrum etabliert werden und insbesondere gegen Entgelt Dienstleistungen für andere Museen und Sammlungen in der Schweiz anbieten.

1.3.3.3 Verselbstständigung

Der Bundesrat erwartet vom Schweizerischen Nationalmuseum, dass es sein Geschäftspotential besser ausschöpft, den Eigenfinanzierungsgrad steigert, die Wirkungs- und Besucherorientierung erhöht und die Zusammenarbeit mit Dritten intensiviert. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Schweizerische Nationalmuseum zur Erfüllung der erwähnten Erwartungen als öffentlich-rechtliche Anstalt ausgestaltet werden sollte. Alternative Organisationsmodelle wurden geprüft. Wie das EDI in seinem Bericht vom 17. März 2004 an die WBK-S ausführlich darlegte, verspricht eine Lösung im 3. Kreis des Vier-Kreise-Modells der Verwaltungsführung jedoch am meisten Erfolg: