Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/100: Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und -juristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG) · 28 Seiten

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In der Folge arbeitete das Bundesamt für Justiz einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG) sowie einen erläuternden Bericht vom April 2009 aus. Die Vorlage sieht die fakultative Eintragung von Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen in ein kantonales Register vor. Mit der Eintragung sind die Pflicht zur Befolgung bestimmter Berufsregeln und das Recht verbunden, in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren ein Berufsgeheimnis geltend zu machen.

2. Teilnehmer

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer findet sich im Anhang.

3. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept

3.1 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat eröffnete am 22. April 2009 das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf vom Dezember 2008 für ein Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG). Dieses dauerte bis zum 31. Juli 2009.

Zur Teilnahme eingeladen wurden die eidgenössischen Gerichte, die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 26 Kantone, 5 politische Parteien und 21 Organisationen. Ausserdem haben 35 nicht offizielle Teilnehmer eine Stellungnahme eingereicht. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben 11 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer.

3.2 Auswertungsgrundsätze

Angesichts der grossen Zahl von Antworten (über 90 Eingaben) können in der Auswertung nur die am häufigsten genannten Punkte angesprochen werden. Auch ist es nicht möglich, alle Begründungen und Argumentationen im Detail wiederzugeben, weil sonst der Vernehmlassungsbericht an Übersichtlichkeit verlieren würde. Für weitere Einzelheiten sei auf die Vernehmlassungsantworten verwiesen. Diese können beim Bundesamt für Justiz (BJ) eingesehen werden.

4. Generelle Beurteilung des Vorentwurfs

4.1 Umstrittene Notwendigkeit eines Unternehmensjuristengesetzes

Bezüglich der Notwendigkeit eines Unternehmensjuristengesetzes gehen die Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmer auseinander. Während die Wirtschaft das Projekt als wichtigen