Vorlage
Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 24 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage
Anhang 3
(Art. 49 Abs. 3)
Mindestangaben in der Ankündigung einer ständigen Liste
1. Beschaffungsstelle
- Name und Adresse;
- weitere Informationen, bei welcher Stelle alle relevanten Unterlagen bezogen werden können
2. Zu beschaffende Leistung:
- Beschreibung der Leistung, für welche die Liste verwendet wird
3. Kriterien
- Anforderungen an die Anbieterinnen, die für einen Listeneintrag erfüllt sein müssen;
- Eignungskriterien, die für einen Listeneintrag erfüllt sein müssen;
- Verfahren, wie überprüft wird, ob die Anforderungen und die Kriterien erfüllt sind
4. Weitere Angaben
- Gültigkeitsdauer der Liste; falls die Liste nicht befristet ist, ist anzugeben, wie über die Beendigung der Liste informiert wird;
- Modalitäten für die Nachführung der Liste;
- Hinweis, ob die Beschaffung dem Staatsvertragsbereich unterstellt ist.