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Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 24 Seiten

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Anhang 3

(Art. 49 Abs. 3)

Mindestangaben in der Ankündigung einer ständigen Liste

1. Beschaffungsstelle

- Name und Adresse;

- weitere Informationen, bei welcher Stelle alle relevanten Unterlagen bezogen werden können

2. Zu beschaffende Leistung:

- Beschreibung der Leistung, für welche die Liste verwendet wird

3. Kriterien

- Anforderungen an die Anbieterinnen, die für einen Listeneintrag erfüllt sein müssen;

- Eignungskriterien, die für einen Listeneintrag erfüllt sein müssen;

- Verfahren, wie überprüft wird, ob die Anforderungen und die Kriterien erfüllt sind

4. Weitere Angaben

- Gültigkeitsdauer der Liste; falls die Liste nicht befristet ist, ist anzugeben, wie über die Beendigung der Liste informiert wird;

- Modalitäten für die Nachführung der Liste;

- Hinweis, ob die Beschaffung dem Staatsvertragsbereich unterstellt ist.