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Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 24 Seiten

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Anhang 1

(Art. 18 und 70 Abs. 2)

Mindestangaben für die Ausschreibung

Vorbemerkung:

Muss die Beschaffungsstelle eine Zusammenfassung publizieren (Art. 70 Abs. 2), so muss diese zumindest die Angaben nach den Ziffern 1, 2, 3 und 6 umfassen.

1. Beschaffungsstelle

Name und Adresse

2. Ausschreibungsunterlagen

- Name und Adresse der Bezugsstelle sowie weitere für den Bezug der Unterlagen notwendige Informationen

Gegebenenfalls:

- Kosten;

- Zahlungsbedingungen

3. Zu beschaffende Leistung:

- hinreichende und klare Beschreibung (Gegenstand, Menge (allenfalls geschätzt));

- Termin bzw. Dauer der Ausführung und Lieferung

Gegebenenfalls:

- Wiederkehrende Leistungen: sofern möglich eine Schätzung des Zeitpunktes der nachfolgenden Ausschreibungen;

- Optionen: Beschreibung;

- Varianten: Beschreibung, welche Varianten (z.B. kommerzielle oder finanzielle) nicht zugelassen werden;

- Teilangebote: Zulässigkeit, Beschreibung und ob ein Gesamtangebot zulässig ist.

4. Verfahren

- Verfahrensart

Gegebenenfalls Vorbehalt:

- Verhandlungen zu führen;

- Auktionen durchzuführen;

- einen Wettbewerb durchzuführen;

- Dialoge zu führen.

5. Beurteilungskriterien

- Liste der

a. Eignungskriterien

b. Zuschlagskriterien in ihrer Rangfolge

- Kurzbeschreibung aller Kriterien

Gegebenenfalls:

- Gewichtung der Zuschlagskriterien (sofern nicht Lösungsvorschläge oder

Vorgehensweisen);

- Rangfolge der Eignungskriterien;

- zahlenmässige Beschränkung der zum Angebot Einzuladenden;

- Mindestwerte, die für bestimmte Zuschlagskriterien erfüllt werden müssen;

- bestimmte Eignungskriterien, deren Erfüllung bei der Erteilung des Zuschlags mitbewertet werden, sowie deren Gewichtung.

Sofern die Ausschreibungsunterlagen nicht gleichzeitig mit der Ausschreibung

zugänglich gemacht werden:

- Einzureichende Dokumente und Zertifikate

6. Anträge auf Teilnahme und Angebote:

- Name und Adresse für die Zustellung;

- Sprache (n);

- Abgabetermin.

Gegebenenfalls:

- Bietergemeinschaften: Zulässigkeit;

- Formvorschriften.

7. Bindung an das Angebot

- Die Zeitspanne, in welcher die Anbieterinnen an ihre Angebote gebunden sind