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Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 24 Seiten

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Anhang 2

(Art. 31 Abs. 2 und 3)

Eignungskriterien und –nachweise

Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Anbieterinnen können insbesondere die folgenden Kriterien verwendet und die folgenden Nachweise verlangt werden:

Kriterien Nachweise*

Personal: Erklärung über Anzahl und Funktion der Personen, die im

Unternehmen beschäftigt sind;

Erklärung betreffend einsetzbare Personalkapazität;

Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Mitarbeiter/innen des Unternehmens oder von dessen Führungskräften;

Organisation: Bescheinigung über das Vorliegen eines anerkannten

Qualitätsmanagementsystems;

Unternehmensstruktur;

Geschäftszahlen: Bilanzen oder Bilanzauszüge des Unternehmens;

Erklärung über den Gesamtumsatz;

Gesetzliche Bescheinigungen: Handelsregisterauszug;

Betreibungsregisterauszug;

Bescheinigungen amtlicher Qualitätskontrolleinrichtungen; Letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle;

Strafregisterauszug;

Nachhaltigkeit: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Qualität;

Umweltmanagementsystem;

Erfahrung: Liste der wichtigsten, erbrachten Leistungen;

Referenzen: Personen, bei denen die Beschaffungsstelle die

ordnungsgemässe Leistungserbringung überprüfen und insbesondere folgende Auskünfte einholen kann:

• Wert der Leistung;

• Zeit und Ort der Leistungserbringung;

• Stellungnahme (der damaligen Beschaffungsstelle), ob die Leistung den anerkannten Regeln der Technik entsprach und ob sie ordnungsgemäss erbracht wurde; Die Beschaffungsstelle kann Personen befragen, die nicht als Referenz angegeben wurden. Sie holt in diesem Fall eine Stellungnahme der betroffenen Anbieterin ein. Die

Beschaffungsstelle kann eigene Erfahrungen berücksichtigen. Unternehmen die seit weniger als drei Jahren bestehen (Jungunternehmen) können, falls sie keine Referenzen haben, Lösungsskizzen einbringen.

Ausrüstung: Erklärung betreffend einsetzbare Ausstattung;

Erklärung zu den Serviceleistungen;

Erklärung der Supportleistungen;

Forschungsmöglichkeiten: Zusicherung der Produktion in der Zukunft;

Zusicherung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten;

Produktionskapazität: Bescheinigung der Leistungsmenge im Verhältnis pro

Zeiteinheit;

Sicherheitsleistungen: Bankgarantie;

Bankerklärungen, die garantieren, dass im Falle der

Zuschlagserteilung entsprechende Kredite gewährt werden; Bonität: Jahresrechnung;

Geschäftsberichte;

Erklärung über Gesamtumsatz und Gewinnentwicklung;

Versicherungsbescheinigungen für Haftpflicht- und

Schadenersatzansprüche;

* Grundsätzlich dürfen sich Erklärungen, Zusicherungen und Bescheinigungen längstens auf die letzten drei Jahre, gesetzliche Bescheinigungen frühestens auf die letzten sechs Monate vor der Ausschreibung zurückbeziehen. Gleichwertige Nachweise sind anzuerkennen.