Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/109: 05.309 Kt. Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene · 28 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 26Fedlex · Erläuternder Bericht
5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Das vorgeschlagene Bonus-Modell verursacht neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken. Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedarf diese Gesetzesänderung deshalb der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.
5.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Vor allem aus Gründen der Zweckmässigkeit wird die Regelung der Einzelheiten für den Vollzug an den Bundesrat delegiert. Die auf Verordnungsstufe zu regelnden Punkte sind unter Ziffer 2.1.3 erwähnt. Ferner erhalten das UVEK und das EFD die Kompetenz, das Bewertungssystem und die Höhe des Bonus zu bestimmen.