Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/109: 05.309 Kt. Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene · 28 Seiten

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le Bonus so hoch ausfallen würde, dass Mengenausweitungseffekte nicht mehr ausgeschlossen werden können. Weil nur ein relativ kleiner Kreis von Neuwagenkäuferinnen und Neuwagenkäufer betroffen wäre, würde die Massnahme zudem auf bedeutend weniger Akzeptanz stossen.

Das beschriebene Verfahren lässt sich weitgehend automatisieren. Lediglich in besonderen Fällen sind zusätzliche Abklärungen erforderlich. So bleibt auch der administrative Aufwand verhältnismässig gering.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Automobile zwar mit der Steuer belastet sind, hingegen vom Bewertungssystem nicht erfasst werden.

2.1.5 Verhältnis zum europäischen Recht

Die Energieeffizienz-Strategie im Bereich Personenwagen, welche von der Europäischen Kommission 1995 vorgeschlagen und im Juni 1996 durch den Ministerrat gutgeheissen wurde, hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen der neu verkauften Wagen bis 2012 auf 120 g/km zu senken.5 Die Strategie wird durch die drei folgenden Säulen konkretisiert:

■ Die erste Säule beinhaltet die freiwillige Vereinbarung der europäischen, japani-

schen und koreanischen Autohersteller, die durchschnittlichen CO2-Emissionen der in Verkehr gesetzten Neuwagen bis 2008 (europäische Hersteller) bzw. 2009 (japanische und koreanische Hersteller) auf 140 g/km zu reduzieren.

■ Die zweite Säule beinhaltet persuasive Instrumente: das Bewusstsein für weni-

ger Treibstoffverbrauch und mehr Energieeffizienz bei den Konsumentinnen und Konsumenten soll gestärkt werden.

■ Die dritte Säule zielt darauf hin, energieeffiziente Fahrzeuge mittels fiskalischer

Anreize zu fördern.

Da der Erfolg der 3-Säulen-Strategie als bescheiden eingestuft werden kann, hat die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Lancierung der neuen Klima- und Energiestrategie Anfang Februar 2007 zusätzliche Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Bereich Personenwagen vorgeschlagen.6 Mittels Vorschriften soll der CO2-Ausstoss der in der EU-27 verkauften Neuwagen bis 2012 auf 120 g/km gesenkt werden. Neue Motorentechnologie soll die Emissionen auf 130 g/km reduzieren, Verbesserungen bei den Fahrzeugkomponenten (z. B. Reifen, Klimaanlage) und Treibstoffen sollen weitere 10 g/km zur Reduktion beitragen. Wie diese Ziele auf die einzelnen Hersteller bzw. Fahrzeuge herunter gebrochen werden, ist noch Gegenstand der laufenden Diskussionen.

In mehreren Ländern Europas sind, im Einklang mit dem dritten Pfeiler der EU-Strategie, fiskalische Massnahmen oder anderweitige Anreizsysteme in Kraft getreten. So haben unter anderem Belgien, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich die jährliche Automobilsteuer oder die einmalige Steuer beim Erwerb eines Neuwagens nach dem CO2-Ausstoss ausgerichtet.

5 KOM (1995) 689 endg.; Schlussfolgerungen des Rates vom 25.6.1996

6 KOM (2007) 19 endg. vom 16.2.2008